Hallo, ich habe eine Mitarbeiterin, die freiwillig bei der KK versichert ist und die jetzt in Mutterschutz ist. Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung wurden bisher im Nettobereich in voller Höhe abgezogen und an die Krankenkasse überwiesen, der Arbeitgeberzuschuss als Nettobezug draufgerechnet (Firmenzahler). Die Mitarbeiterin bemängelt nun, dass das Netto zu niedrig gegenüber den regulären Abrechnungen ist, was auch tatsächlich so ist. Woran liegt es, dass das im Berechnungsschema errechnete Netto sehr viel niedriger ist als das Netto vor Mutterschutz? Hat das mit Beiträgen zur freiwilligen Versicherung zu tun? Im Dokument 1021680 wird darauf hingewiesen, dass Beiträge von freiwillig versicherten AN noch nicht berücksichtigt werden. Wenn es so wäre, kann ich es nicht ganz nachvollziehen, weil die Hinzurechnung des AG-Anteils und der Abzug des Gesamtversicherungsbeitrags ja NACH dem ausgewiesenen Netto im Bereich der Nettobezüge stattfindet. Das aus dem Bruttolohn errechnete Netto sollte doch daher in dem Berechnungsschema für die U2 nicht wesentlich vom bisherigen regulären Nettolohn abweichen. Beispiel: Bruttogehalt 4.525,70 Nettogehalt lt. Abrechng. 3.699,16 Berechnungsschema für U2 sagt: Bruttogehalt 4.525,70 Nettogehalt 2.739,92 Differenz: 959,24 Euro. Die Arbeitnehmerbeiträge zur KV/PV betragen lediglich 414,05 Euro. Heißt das, dass ich hier die Brutto/Netto-Angaben manuell ändern muss? Für Nachhilfe wäre ich dankbar! Viele Grüße Martina Hügel
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