Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Mitarbeiterin, die bisher freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert war.
Durch Reduzierung der Arbeitszeit während der Elternzeit ist das Gehalt gesunken und die Mitarbeiterin fiel unter die Versicherungspflichtgrenze. Dies wurde bei uns übersehen und ich müsste jetzt rückwirkend ab Februar 2018 (!) den Beitragsgruppenschlüssel ändern auf gesetzlich versichert (statt freiwillig).
LODAS macht jetzt trotz Eingabe des richtigen Schlüssels ab Februar 2018 nur Rückrechnungen bis Januar 2019.
Darf ich Abrechnungen, die älter als Januar 2019 sind nicht mehr ändern? Oder kann nur DATEV das nicht? Finde im Internet leider nix so richtig dazu, vielleicht kann mir jemand helfen und weiß, warum ich 2018 nicht korrigiert bekomme.
Viele Grüße
M. Hügel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Hügel,
wenn Sie eine Wiederholungsabrechnung für Dezember 2019 machen, dann sollte die Rückrechnung bis 2018 auch funktionieren. Eine Rückrechnung bei Januar 2020 ist nur bis 2019 möglich.
Sollte es dennoch nicht funktionieren kann es eigentlich dann nur daran liegen, dass Sie schon die neue Version installiert haben.
DATEV kann immer nur das aktuelle oder das Vorjahr abrechnen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
das war eine schlaue Antwort.
Wenn ich die Rückrechnung mit dem Dezember als Wiederabrechnung mache, geht es tatsächlich zurück bis zum Februar 2018.
Vielen Dank!
M. Hügel
Dafür sind wir hier 😊