Hallo Frau Herda-Lüders, mein Vorschlag für das Problem wäre, dass der Arbeitgeber noch einen Eigenanteil vom Arbeitnehmer für die Mahlzeit fordert, sodass es vielleicht möglich ist, den Restwert in die 44 EUR Sachbezugsgrenze zu packen. Ich habe nicht rauslesen können, dass der Sachbezug sich deswegen auf 3 EUR mindert, weil der Wert der Mahlzeit niedriger ist. Der Sachbezugswert scheint so auf 3,30 EUR festgeschrieben zu sein. Das bedeutet, der Arbeitnehmer würde ja mehr versteuern/sv-versichern obwohl der Wert der Mahlzeit gar nicht so hoch ist. Nachdem die Träger in Kitas immer am sparen sind, ist sicher noch kein steuerfreier Sachbezug unterwegs. Deshalb wäre es doch eine Option das hier reinzupacken, denn ein geldwerter Vorteil ist ja nur das was nach Abzug von Eigenanteilen über bleibt. Wenn dann die Mahlzeit tatsächlich nur 3 EUR kosten würde, ist das mit Eigenanteil sicher unterzubringen. In der Gastronomie wäre es schwieriger, da für die 44 EUR ja dann der Abgabepreis in der Gaststätte zu sehen wäre und man sicher dort keine ausreichende Anzahl an Mahlzeiten unterbringt - in der Kita wird die Mahlzeit nicht verkauft, sodaß es bei 3 EUR verbleiben kann.
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