@deusex schrieb: Hallo, ich habe ebenso diesen Sachverhalt, dass eine Mitarbeiterin zum 31.12.2023 von Vollzeit in Minijob wechselt und selbstredend möchte und werde ich die Personalnummer weiterführen; dies hat auch weitreichend andere Gründe. Unabhängig erhalte ich von der KK auf Anfrage den Hinweis, dass ich die Mitarbeiterin zum 31.12.2023 abmelden muss und zum 01.01.2024 wieder bei der Knappaschaft anmelden muss. Ist dem so ? Ich war der Ansicht, dass hier kein Ende der Beschäftigung und eine neuer Beginn im neuen Jahr zu schlüsseln ist, sondern lediglich im neuen Monat die Angaben zur Beschäftigung (Beschäftigungsschlüssel etc.) auf Minijob in LODAS zu ändern wären und mit der Januar-Abrechnung alles in die Wege geleitet wird. Ist im Grunde auch so. Krankenkasse muss aber zwingend auf Knappschaft geschlüsselt werden (also den Teil Minijob-Zentrale). Die Abmeldung zum 31.12.2023 und die Anmeldung zum 01.01.2024 erstellt es automatisch.
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