Aber die Frage ist gut und spannend. Es kann ja nicht angehen, dass aufgrund der Tatsache, dass ich KUG immer nur für den Kalendermonat abrechnen kann, ich jedesmal die Abrechnungen korrigieren muss, nur damit die Krankenkassen rechtzeitig ihre Gelder erhalten?! 🤔 Wie sieht es denn hier - ganz unbürokratisch - mit einer Verlegung der Fälligkeit auf den 10. des Folgemonats aus ... DAS wäre mal eine praktische Hilfe in Corona-Zeiten (und anschließend bitte gleich so lassen und uns damit das leidige Schätzverfahren wieder vom Hals schaffen 😉 )
... Mehr anzeigen