Guten Tag Zimmermann, Erfahrungen in dem Sinne auch nicht. Sicher, wenn man natürlich wie die anderen beiden schreiben ein Mandat hat das immer Gutscheine und jeden Monat rausgibt, dann ja. Aber es gibt auch andere Mandate.... Zu deiner Frage, kann ich in dem Sinne nicht bestätigen was der Prüfer meint, denn wenn man § 28f SGB IV ließt der sich ja auf die Aufzeichnungspflichten bezieht, steht ja die Entgeltunterlagen müssen zur Verfügung stehen. Unter dem § 8 Abs. 1 Nr. 10 BVV (der die Entgeltunterlagen definiert) steht: "das Arbeitsentgelt nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, seine Zusammensetzung und zeitliche Zuordnung, ausgenommen sind Sachbezüge und Belegschaftsrabatte, soweit für sie eine Aufzeichnungspflicht nach dem Einkommensteuergesetz nicht besteht". Also wenn ich das richtig lese, wenn die von der Aufzeichnungspflicht befreit bist, dann greift die doch auch, da doch keine Aufzeichnungspflicht mehr besteht?! Sonst mal mit den Fachleuten für Sozialversicherung sprechen, die man auch oft bei den Seminaren sieht. Hoffe das hilft etwas. MfG nh
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