Ich habe bei einer 30 Std./5Tage Woche ein Beschäftigungsverbot von 2 Std. pro Tag.
Dieses Beschäftigungsverbot habe ich wie in Dokument 1002467 beschrieben, auch erfasst.
Bei den Stunden die 2 Ausfallstunden pro Tag, sowie bei Tage 0,33 Tage. Da ja 1/3 der Arbeitszeit ins
Beschäftigungsverbot fällt. Die Berechnung verstehe ich überhaupt nicht.
Ausfallen müsste doch eigentlich 2.178€ x 46Std/130Std. somit € 770,68. Wieso wird im U2 Antrag
ein fortgezahltes Entgelt welches erstattet wird, in Höhe von 1.351,48€ ausgewiesen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
also dem Anhang kann ich entnehmen, das du beide Berechnungswege in deinem AAG-Antrag hast.
Einmal Stunden- und plus Tageberechnung, daher hat das Programm das Gehalt durch 30 x 8 genommen und plus Berechnung nach Stunden, wie von dir geschrieben.
Somit 580,80 € (Tage)+ 770,68 € (Stunden) = 1.351,48 €.
Hast du noch andere Zeiten im Kalender hinterlegt oder hast du evtl. Organisation die Entlohnung falsch hinterlegt?
Das habe ich bisher bei uns noch nicht gesehen, daher sorry, dass ich nicht richtig helfen kann.
MfG nh
Super, ich habe jetzt in den Einstellungen des MA die abweichende Formeln für Teilmonatsberechnung und Ermittlung Erstattung bei Entgeltfortzahlung wie folgt geändert:
Betrag*zu bezahlende Stunden/ (wöchentl. AZ + 13/3)
Jetzt passt die Abrechnung.
Vielen lieben Dank.