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Beschäftigungsverbot mit Teilausfall

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letzte Antwort am 26.09.2024 16:16:10 von Claudia-FU
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich habe bei einer 30 Std./5Tage Woche ein Beschäftigungsverbot von 2 Std. pro Tag. 

Dieses Beschäftigungsverbot habe ich wie in Dokument 1002467 beschrieben, auch erfasst. 

Bei den Stunden die 2 Ausfallstunden pro Tag, sowie bei Tage 0,33 Tage. Da ja 1/3 der Arbeitszeit ins 

Beschäftigungsverbot fällt. Die Berechnung verstehe ich überhaupt nicht. 

 

Ausfallen müsste doch eigentlich 2.178€ x 46Std/130Std. somit  € 770,68. Wieso wird im U2 Antrag

ein fortgezahltes Entgelt welches erstattet wird, in Höhe von 1.351,48€ ausgewiesen?

n_h_2015
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
182 Mal angesehen

Hallo,
also dem Anhang kann ich entnehmen, das du beide Berechnungswege in deinem AAG-Antrag hast.
Einmal Stunden- und plus Tageberechnung, daher hat das Programm das Gehalt durch 30 x 8 genommen und plus Berechnung nach Stunden, wie von dir geschrieben.
Somit 580,80 € (Tage)+ 770,68 € (Stunden) = 1.351,48 €.
Hast du noch andere Zeiten im Kalender hinterlegt oder hast du evtl. Organisation die Entlohnung falsch hinterlegt?

Das habe ich bisher bei uns noch nicht gesehen, daher sorry, dass ich nicht richtig helfen kann.

 

MfG nh

 

Claudia-FU
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
170 Mal angesehen

Super, ich habe jetzt in den Einstellungen des MA die abweichende Formeln für Teilmonatsberechnung und Ermittlung Erstattung bei Entgeltfortzahlung wie folgt geändert:

 

Betrag*zu bezahlende Stunden/ (wöchentl. AZ + 13/3)

 

Jetzt passt die Abrechnung. 

 

Vielen lieben Dank. 

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letzte Antwort am 26.09.2024 16:16:10 von Claudia-FU
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