Hallo zusammen,
ich brauche eine Lohnart in LuG für Sachbezug, netto, pauschale Lohnsteuer 30%, SV-pfl. laufend. Leider finde ich nur eine Lohnart 2770, die als Einmalbezug geschlüsselt ist. Gibt es eine solche Lohnart mit SV lfd.? Oder kann ich eine solche anlegen? Ich finde nämlich auch keinen passenden Lohnartenkern dafür... Kann man einen Lohnartenkern anlegen? Es muss doch sowas möglich sein..?
Ich bitte um Hilfestellung.
Lieben Dank vorab und viele Grüße
Hallo,
Dok.-Nr.: 1080841 kann nicht helfen?
Gruß, vw
Hallo vw,
vielen Dank für den Hinweis.
Hier geht man von einer Standartkonstellation aus, bei der eine Sachzuwendung einmalig und nicht zurechenbar zu einer Abrechnungsperiode gewährt wird. Ich habe jedoch den Fall, bei dem der Arbeitgeber eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung den Beschäftigten leisten möchte. Die Beiträge werden monatlich bezahlt und nach § 37b EStG versteuert. SV-Rechtlich stellen sie - wie auch die übernommenen SV-Beiträge und die Lohnsteuer - meines Erachtens einen laufenden Bezug dar. Habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
ina
Kann bitte jemand von DATEV eine Rückmeldung geben
Hallo,
grundsätzlich kann ich Ihnen keine Auskunft darüber geben, wie dieser Bezug SV-rechtlich abzurechnen ist, da wir als DATEV keine rechtlichen Auskünfte geben.
In Lohn und Gehalt stehen Ihnen folgende Standard-Lohnarten zur Verfügung:
Es nicht möglich, einen Lohnartenkern individuell anzupassen.
Hallo Frau Preuß,
ich habe nicht um eine rechtliche Auskunft gebeten, sondern um eine programmtechnische.
Welche Lohnart kann ich nehmen für einen Sachbezug netto pLSt 30%, SV laufend?
High,
2730 (Pauschalversteuerung 30% / SV-frei / Folgelohnart 9011)
Die 2730 zb auf 2732 kopieren, SV- pflichtig schlüsseln und gut ist?
Folgelohnart wenn gewünscht anpassen
Gruss Mike
In L&G kann man doch echt alles zusammenbasteln😎
Hi Mike,
leider ist das nicht so einfach, die SV- und steuerrechtliche Behandlung ist in dem Lohnartenkern geregelt, und dieser lässt sich nicht verändern. Mann kann höchsten due UV-Behandlung selbst steuern 😞
Ich kenne andere Programme, wo ein Benutzer wirklich eine Lohnart selbst zusammenbasteln kann, man kann sogar den Betrag verformeln oder in Abhängigkeit von variablen Faktoren setzen. Leider ist das in DATEV nicht der Fall.
Viele Grüße
ina
High,
dann nach dem passenden Lohnartenkern suchen und damit arbeiten,
ich konnte in den vergangenen 20 Jahren alle, auch möglicherweise Prüfungstechnisch fragwürdige Lohnarten erstellen.
Hab aber momentan keine Zeit rumzubasteln😎
Gruss Mike
Oder mit einer Folgelohnart zusätzlich nur sv-pflicht abbilden
@MikeWHerbs schrieb:dann nach dem passenden Lohnartenkern suchen und damit arbeiten,
Bloß schreibt @Ina_2322 gleich im ersten Posting schon
Ich finde nämlich auch keinen passenden Lohnartenkern dafür...
...so ist das leider, ich bin ziemlich verzweifelt 😞
Kann bitte DATEV eine kompetente Antwort geben?
Und einen Lösungsvorschlag?
High
ich schrieb aber auch
Oder mit einer Folgelohnart zusätzlich nur sv-pflicht abbilden
also eine Folgelohnart anlegen, die den Betrag NUR SV-pflichtig abrechnet😀
Gruss Mike
Hi Mike,
das habe ich ausprobiert. Schwierigkeit dabei ist - wie ermittelt man den SV-Betrag?
1. durch zwei Probeabrechnungen mit und ohne einen zusätzlichen sv-pfl. Zuschuss und Berechnung der Differenz des gesamt-SV für jeden AN oder
2. durch die manuelle Berechnung des Beitrags mit Beitragssätzen für jeden AN.
Beides ist möglich, aber nur in einem Einzelfall für höchstens ein paar Arbeitnehmer, nicht aber monatlich für ca. 30 bis 50 Arbeitnehmer.
Diese Lösung ist leider nicht tragbar. Es muss ein Automatismus her, eine automatische Verknüpfung der Lohnarten. Oder idealerweise ein passender Lohnartenkern.
Grüße, Ina
Und wie bekommt man dann die Pauschalversteuerung? Nachträglich bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung?
😄 Idealerweise schon davor:
LA 2730 bietet pLSt. ohne SV,
dazu wäre LA 3801 nötig - St-frei, SV lfd.
Und SV-Betrag über die Hochrechnung mit LA 2102.
Bei so viel Bastlerei darf man nicht erwarten, dass die Gesamt-AG-Kosten korrekt dargestellt werden.
High,
LA 2730 bietet pLSt. ohne SV,
dazu wäre LA 3801 nötig - St-frei, SV lfd.
Ja, die 3801 als Folgelohnart bei 2730 eintragen, natürlich alle erst kopieren und umbenennen
Die Folgelohnart übernimmt doch automatisch den Betrag aus der ersten Lohnart und berechnet natürlich auch.
Oder sind wir uns über den Begriff und die Arbeit einer Folgelohnart uneins?
Dann wird es schwer😀
Gruss Mike
Den Wert von 2730 in 3801 zu übernehmen ist hier aber nicht gerade das größte Problem.
Wie wäre es mit SV-Anteil AN aus 3801 in 2102?
Und warum hat DATEV für so einen simplen Sachverhalt keine Lösung?
@Ina_2322 schrieb:Und warum hat DATEV für so einen simplen Sachverhalt keine Lösung?
Sorry, eventuell weil leider fast jeder von uns sagt, das sein "Problem" "simpel", und eine "Kleinigkeit" ist?
Weil jeder dazu noch Programmierer ist und immer weiß, das für sein "Problem" doch "ganz schnell" eine Lösung programmiert werden kann und kein Zeitaufwand benötigt.
Dieser Beitrag ist nicht wirklich hilfreich.
Das Problem ist keine Kleinigkeit, sonst würde ich hier nicht schreiben.
Es ist simpel, weil hier nicht das Rad neu erfunden werden muss.
Die Lösung soll nicht schnell programmiert werden, denn den Sachverhalt gibt es nicht erst seit gestern.
Hallo Ina,
verstehe das Problem gar nicht.
Das ist doch die richtige Lohnart, wenn du überhaupt es als § 37 b EStG versteuern darfst.
Im Anhang ein kurzer Beitrag aus Haufe.
MfG nh
Hallo nh,
die bKV ist unstreitig ein Sachbezug und darf nach § 37 b EStG pauschal versteuert werden. Die pauschale Versteuerung nach § 40 EStG unterliegt weiteren Voraussetzungen (s. Haufe-Beitrag Punkt 4.), diese Alternative habe ich hier aber nicht im Sinn.
Welche Lohnart soll denn die richtige sein?
FG, Ina
Hallo Ina,
ok, wenn ich das richtig verstehe, du möchtest die Pauschalierung mit 30 % und da es mtl. gezahlt wird, einen laufenden Bezug und die übernommene Sozialversicherung als Arbeitgeber auch übernehmen.
Den bietet DATEV in dem Sinne nicht an.
Das Problem eine Lohnart zu basteln wäre an sich nicht das Problem für die Berechnung etc., aber ich befürchte die Lohnsteuer-Anmeldung würde dann falsch sein, weil es nicht unter § 37 b ausgewiesen wird...
Hier z. B. ein Bsp. um LA 2770 zu ersetzen:
z. B. LA 3810 einfach kopieren und unter 3811 abspeichern und der gesetzlichen Behandlung unter Pfändung Sachbezug wählen und sonst passt ja das was du haben willst.
Dann einfach LA 9011 kopieren auf 9012 und so nennen wie ich es mag, damit die unter der LA 3811 unter Folgelohnarten wieder abgezogen wird.
Dann noch unter Mandant Steuer=Pauschalsteuer=abweichender Lohnsteuerprozentsatz die 30 % hinterlegen (da ich das Feld nicht unbedingt benötige) bzw. eine der 3 Lohnarten die darauf zugreifen.
Und schon hast du 30 % pauschale Lohnsteuer und laufende Sozialversicherung....
Sicher kann man damit weiter basteln mit z. B. 4070 die ist steuerlich sonstiger Bezug und lfd. SV, aber ob dir das hilft....
MfG nh
Hallo Ina_2322,
diesen Fall hatte ich schon mal bei einer Steuerprüfung.
Mussten dann lt. Prüfer mit dem individuellen Steuersatz nach Finanzamt abgerechnet werden.
D.h. das Finanzamt legt den Steuersatz fest. Es handelte sich damals um 30 Mitarbeiter.
Fazit:
Bitte auf jeden Fall vorab mit FA klären, vor allem wenn es höhere Beträge sind oder mehrere Mitarbeiter.
Bei einem Mitarbeiter würde ich die Prüfung abwarten und nach bestem Wissen abrechnen.
Hallo nh,
danke für Deine Gedanken, das wäre eine Möglichkeit pLSt und SV lfd. hinzukriegen. Leider fehlt hier die Hochrechnung, was das Hauptproblem nicht löst. Darüber hinaus ist der korrekte Ausweis der Bezüge nicht gewährleistet, wie Du auch schon geschrieben hast.
Unterm Strich ist festzustellen, es gibt aktuell keine akzeptable Lösung von DATEV. Ob an einer gearbeitet wird, ist unbekannt, DATEV hat sich ja nach wie vor nicht geäußert.
FG, Ina
Hallo platinblond,
danke für den Hinweis, hier scheint der FA die pLSt nach § 40 EStG angewendet zu haben. Diese Alternative ist nicht mein Favorit, extrem umständlich und passt bei einer monatlichen Beitragszahlung nicht (obwohl sieht so aus, dass § 37b EStG hier zur Anwendung zu bringen auch ein Ding der Unmöglichkeit ist).
Der Mandant will bKV für seine Mannschaft einführen und ich soll eine saubere Lösung der Abrechnung vorbereiten. Betriebsprüfung abzuwarten kann ich leider dem Mandanten gegenüber nicht bringen.
Wie rechnest Ihr bKV dann nach der BP ab?
FG, Ina
Hallo,
derzeit wird geprüft, ob es zukünftig eine DATEV Standardlohnart geben wird, mit der ein Sachbezug mit 30% Pauschalversteuerung nach § 37b und SV-Pflicht als laufender Bezug abgerechnet werden kann.
Nähere Informationen habe ich aktuell noch nicht - wir halten Sie an dieser Stelle gerne auf dem Laufenden.
Hallo,
wir haben den Sachverhalt nun geprüft. Für Ihre aktuelle Abrechnung können wir Ihnen keine zufriedenstellende Lösung anbieten.
Eine Lohnart als Pendant zu Lohnart 2770, mit der die SV-Pflicht als laufender Bezug berechnet wird, gibt es aktuell nicht in Lohn und Gehalt.
Nach Rücksprache mit der Entwicklung, werden wir eine solche Lohnart für die Zukunft prüfen und einen Wunsch erfassen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich Ihnen nicht mitteilen, ob und wann der Wunsch umgesetzt wird.
Gibt es hierzu mittlerweile eine Lösung?
Hallo,
wir haben den Sachverhalt geprüft. Derzeit arbeiten wir an der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen, daher ist die Umsetzung der gewünschten Lohnart bisher nicht in Planung.