Hallo liebe Community,
ich habe mal eine Frage.
Mitarbeiter bekommt E-Auto vom AG. Ich habe natürlich auch die Fahrten Whg - 1.Ts abgerechnet. Nun, ruft mich heute Mandant an und teilt mir mit, Mitarbeiter benutzt diesen PKW nur für Privatfahrten. Ich soll die Fahrten Whg - 1. TS raus nehmen. Der MA fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit.
So, zusätzlich bekommt Mitarbeiter jeden Monat einen Gutschein (Sachbezug) von 50 €. Diesen möchte er jetzt canceln und ihm dafür die Ladekosten bezahlen. Mitarbeiter ladet seinen PKW nur daheim. Beim AG gibt es keine Möglichkeit zum Laden. Er meinte, er könne ihm nun statt den Sachbezug von 50 € die steuerfreie Pauschale von 70 € zahlen.
Aber ich jetzt der Meinung, dass er ja mit dem PKW nicht zur Arbeit fährt sondern den nur Privat fährt, kann er ihm die 70 € nicht bezahlen. Oder sehe ich das falsch? Mitarbeiter möchte auch nicht wo anders den PKW laden, sondern nur daheim.
Vielen Dank schon mal 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Ulrike,
vielleicht bin ich nicht auf dem laufenden oder habe etwas verspasst, aber in dem BMF-Schreiben steht doch nicht, nur wenn du auch Fahrten zwischen Whg. u. TS hast.
Ist im Anhang.
MfG nh
@Ulrike27_5 schrieb:
So, zusätzlich bekommt Mitarbeiter jeden Monat einen Gutschein (Sachbezug) von 50 €. Diesen möchte er jetzt canceln und ihm dafür die Ladekosten bezahlen. Mitarbeiter ladet seinen PKW nur daheim. Beim AG gibt es keine Möglichkeit zum Laden. Er meinte, er könne ihm nun statt den Sachbezug von 50 € die steuerfreie Pauschale von 70 € zahlen.
Wieso nicht beides? Spricht ja nichts dagegen. 🙂
Bei dem Weglassen der Fahrten Whg/Arb einfach so, wäre ich vorsichtig. Der Grund "Ich fahr ja immer mit dem Rad" wird so sicher nicht ausreichen. Besonders wenn man bei Wind und Wetter fahren will. Kann ja zutreffend sein, aber Zweifel darf man haben.
Im Prinzip wird ja hier nichts dann anderes gemacht, als von dem pauschalen Ansatz auf die Einzelbewertung der Fahrten Whg/Arb zu wechseln.
Ich würde den Mitarbeiter anweisen, einen monatlichen Nachweis über die Fahrten Whg/Arb zu erstellen.
Wenn es Fahrten gibt, werden sie versteuert, wenn nicht, dann nicht.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
So, habe ich es mir auch gedacht, dass er mir ja gegenüber sagen kann, er fährt mit Fahrrad aber fährt dann doch mit dem PKW. Dann teile ich dem Mandant mit, dass der MA dann eben eine Einzelaufstellung machen muss, wenn er die Pauschalversteuerung nicht möchte.
Und wie ist es dann aber mit dem Laden privat daheim? Kann man da die 70 € mit auf die Lohnabrechnung setzen?
Danke