@deusex schrieb: Nochmals zur Klarstellung : Wenn ich Alternativen habe, die rechtlich zutreffend sind, muss immer die Vorrang bekommen, welche die effizienteste Bearbeitung ermöglicht. Das sehe ich genauso, ich glaube wir haben da etwas an einander vorbei geredet. Ich sehe, solange die Sichtkomponente nicht automatisch mit den XML-Daten abgeglichen wird, das Verbuchen anhand ersterer, als rechtlich zumindest risikobehaftet, da im Falle von Abweichungen, nicht der Datensatz verwendet wurde, welchem laut BMF Vorrang zu gewähren ist. @deusex schrieb: Manch einer könnte meinen ich versuche päpstlicher als der Papst zu sein. Ich finde jedoch, dass unser Berufsstand den Anspruch an sich selbst haben sollte, eine rechtlich einwandfreie Vorgehensweise bei der Leistungserbringung an den Tag zu legen. Auch wenn das in der Praxis häufig nicht der Fall ist. Ihre Unterstellungen sind schon, nennen wir es mal sportlich, belasse ich aber mal dabei . . . Damit wollte ich weder Ihnen noch jemand anderen persönlich etwas unterstellen. Wer jedoch den Blick in mehrere, gerade kleinere, Kanzleien hat, stellt oft fest, dass rechtliche Rahmenbedingungen im allgemeinen oft sehr locker gesehen werden, wenn keine externe Kontrolle erwartet wird. Das fängt bei den Grundregeln der Buchhaltung an. In der Ausbildung lernt man Dinge wie "keine Buchung ohne Beleg." In der Praxis herrscht oft eher die Haltung: "Soll der Prüfer es erst mal finden." oder mein Favorit: "Das sind die kleinen Fehler für den Prüfer, damit er ein Erfolgserlebnis hat und aufhört zu suchen." Von unberechtigten Vorsteuerabzügen bei falschen OSS- und IOSS-Eingangsrechnungen will ich gar nicht anfangen. Aber B2T: Wenn wir eine Visualisierung bekommen, die unseren Wünschen als Anwender entspricht, erübrigt sich diese Diskussion, da dann die Visualisierung übersichtlicher und schneller zu bearbeiten wäre, als die Originale Sichtkomponente.
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