Hallo @mivo, Hallo liebe Community, Die Finanzämter melden ihre Daten regelmäßig an das Bundesministerium der Finanzen. DATEV bezieht die Daten aus der offiziellen Quelle vom BZSt und spielt diese im Rechenzentrum ein. Die Datenquelle ist die schon von @Uwe_Lutz genannte Downloaddatei in der Finanzamtssuche des BZSt: BZSt - Themen A-Z - Finanzamtsuche. Die Datei wird monatlich vom BZSt am 01. und am 15. bereitgestellt. In der letzten Lieferungsdatei vom BZSt waren die E-Mail-Adressen der Finanzämter bewusst nicht mehr enthalten. DATEV stellt die Daten nur bereit, so auch die Daten der Finanzämter. Die DATEV hat auf politische Entscheidungen der Lieferanten oder Datenquellen keinen Einfluss. Die Datenhoheit liegt bei den Lieferanten. Die Finanzämter haben sich gegen eine Kommunikation per E-Mail entschieden und kommunizieren dies auch auf ihren Homepages entsprechend. Als Beispiel seien die Finanzämter Rosenheim oder Südthüringen genannt: Impressum - Finanzamt Rosenheim Finanzamt Südthüringen | Thüringer Finanzämter Die Finanzverwaltungen arbeiten kontinuierlich daran, die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen/Steuerberatern und Finanzamt in Richtung einheitlicher, sicherer und effizienter Eingangskanäle zu optimieren. In diesem Zuge wurde und wird das Angebot seitens ELSTER stetig weiter ausgebaut und nutzerfreundlich gestaltet. Nachdem die Kommunikation via E-Mail generell mit nicht unerheblichen Sicherheitsrisiken verbunden ist und ELSTER hingegen einen sicheren und komfortablen Weg darstellt, wurde sich schon vor längerer Zeit gegen eine Veröffentlichung von E-Mail-Adressen im Außenverhältnis entschieden. Die absichtliche Entfernung der E-Mail-Adressen aus der BZSt-Datei wurde uns von den Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer schriftlich bestätigt. Die gelieferten E-Mail-Adressen wurden bisher in den Finanzämtern meist an zentraler Stelle gesichtet und entsprechend weitergeleitet. Dies widerspricht dem Grundsatz einer sicheren Kommunikation im Rahmen des Datenschutzes. Die Aufforderung, die E-Mail-Adressen nicht mehr für die BZSt-Datei zu veröffentlichen, kommt laut Schreiben der Finanzbehörden Saarland, Thüringen und Bayern, direkt aus dem Finanzministerium. Es handelt sich bei der Entfernung der E-Mail-Adressen der Finanzämter nicht um eine mutwillige Aktion von DATEV, sondern um eine bewusste Entscheidung des BZSt und der Finanzbehörden. Die restlichen vorhandenen E-Mail-Adressen einiger Finanzämter werden vermutlich in den kommenden Lieferungen des BZSt ebenfalls entfallen. Alternative Kommunikationswege mit den DATEV Programmen (Belegnachreichung, Sonstige Nachricht) wurden von @chrisocki und @cro schon genannt. Beste Grüße Paul Engerling DATEV eG
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