Hallo Datev,
ich wollte die vom Finanzamt angeforderte Bankverbindung meines Mandanten an das Finanzamt melden. In den Stammdaten gibt es dafür einen Link:
Leider klappt das nicht. Grund dafür ist, dass es sich um ein Konto mit abweichendem Kontoinhaber handelt.
Das erfährt man aber nicht in dem angegebenen Dokument 1020224, denn das gibt es nicht mehr.
Im Dokument 1024579 steht dann, das das bei abweichendem Kontoinhaber nicht möglich ist, aber warum nicht?
Der Einzug erfolgt auch von dem betrieblichem Konto mit abweichendem Kontoinhaber (GmbH & Co. KG)
Und wenn eine Korrektur erfolgt, bitte auch noch ein "r" bei Voraussetzungen löschen 🙂
Hallo @Gelöschter Nutzer
wir unterliegen hier den Vorgaben der Finanzbehörde. Die Finanzbehörde akzeptiert keine Bankverbindung mit einem abweichenden Kontoinhaber.
Den fehlerhaften Link werden wir korrigieren. Das korrekte Hilfe-Dokument wäre folgendes: Bankverbindungsänderung an die Finanzbehörde übermitteln nicht möglich
Vielen Dank für den Hinweis! 😊
Beste Grüße
Paul Engerling
DATEV eG
Hallo,
für was nutzt man diese Funktion.
Kann man damit auch ein SEPA-Mandat erteilen?
VG
Hallo @tschortsch,
Mit der Funktion können Sie geänderte Bankverbindungen des Mandanten unterjährig und zeitnah (zwischen zwei Abgabezeitpunkten von Steuererklärungen) an die Finanzbehörde übermitteln. Dadurch vermeiden Sie, dass Erstattungen gegebenenfalls auf ein falsches Bankkonto überwiesen werden.
SEPA-Mandate zwischen Finanzbehörde und Mandant können auf diese Weise nicht erteilt werden.
Beste Grüße
Paul Engerling
DATEV e.G.