Wir hatten jetzt schon mehrfach den Fall, dass auf einem Grundstück (Ertragswertverfahren) Fertigteilgaragen stehen. Wir haben schon mehrfach recherchiert, aber nichts dazu gefunden, ob diese als Garage zu bewerten sind oder nicht. Im Zweifel tendieren wir dazu, Fertigteilgaragen als normalen Garagenstellplatz zu bewerten. Mandantenmeinung ist häufig, dass eine Fertigteilgarage ja problemlos wieder umgesetzt und abtransportiert werden kann. Hat hier Erfahrungen? Als Alternative taugt ggf. noch eine Eintragung im Freitextfeld.
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