Ein vernünftiger Prozess wäre, wenn beide Parteien -zeitnah- nach dem online Übertrag ein Protokoll bekämen, was eigentlich tatsächlich online getan wurde bzw. was von den beiden Parteien gewünscht wurde. In anderen Bereichen ein ganz gewöhnlicher Vorgang. Nur so können die Sorgfaltspflichten eines Steuerberaters im Umgang mit Mandantendaten zeitnah erfüllt werden - auf beiden Seiten. Ein rechtzeitiges Einschreiten durch eine frühe Fehlererkennung ist möglich. Wenn es erst im Nachgang und mit zeitlicher Verzögerung durch diverse Nachrichten und Telefonat zur Fehlerkorrektur kommt, sind ggf. wichtige Fristen des Steuerrechts abgelaufen und/oder Daten zu früh gelöscht worden. Hinzu kommen Verstimmungen zwischen den Beratern und mit dem Mandanten. Ja, online ist an vielen Stellen durchaus besser als der träge Papierbeleg. Warum die DATEV jedoch das Protokoll des Vorgangs nicht in Betracht gezogen hat, kann ich nicht verstehen. Fakt ist, dass bei dem bisherigen Programmstrategien beide Berater nicht wissen, was sie getan haben (James Dean kannte das auch).
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