Falls Sie Mandate, für die Sie Corona-Wirtschaftshilfen beantragt hatten, zwischenzeitlich nicht mehr betreuen, bitten wir Sie, Ihre bisherigen Mandanten zu informieren, dass sie sich für die Schlussabrechnung einen neuen prüfenden Dritten suchen müssen . . . Nö ! Na und ? Warum sollte ich. "Nachtigall ick hör dir trapsen"... Eine Hinweispflicht des "Ehemaligen" besteht nicht und der neue Berater ist ebenso wenig in der Pflicht, womit die Bewilligungsstellen nun "freundlich bitten". "Nun liebe Bewilligungsstelle: Geht uns nicht mit laufend aufwändigen, kaum relevanten und möglicherweise noch mehrfachen Nachfragen auf den Senkel und vielleicht kommen wir auch auch entgehen." " Diese Auffassung interessiert mich sehr. Ich habe mehrere Fälle, die nicht mehr durch mich betreut werden. Bisher hat sich niemand darum gekümmert, die Schlussabrechnungen einzureichen. Ich werde diese nicht machen, aber was ist, wenn niemand sich drum kümmert und niemand die Schlussabrechnung einreicht. Hafte ich dann dafür, dass die Hilfen zurückgefordert werden?
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