Ich habe nun den Fall einer GmbH, die mittlerweile insolvent ist. Ich habe der früheren Geschäftsführerin mitgeteilt, dass sie dem Insolvenzverwalter bewusst machen soll, dass er sich um die Schlussabrechnung zu kümmern hat. Und dachte, das Thema wäre damit für mich erledigt. Nun erhielt sie aber von der ISB-Bank noch einmal eine Erinnerung, dass die Schlussabrechnung bis 31.01.2024 zu erledigen sei und wandte sich noch einmal an den Insolvenzverwalter. Dieser teilte ihr dann lapidar mit, es sei keine Masse vorhanden gewesen. Wenn man bei insolvenzbekanntmachungen.de schaut, ist das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Das werte ich jetzt mal so, dass er nicht vor hat, sich um irgend etwas bezüglich der Schlussabrechnung zu kümmern. Und nun? Wer ist denn jetzt dafür zuständig bzw. dafür haftbar, wenn keine Schlussabrechnung gemacht wird und die Hilfen daher zurückzuzahlen sind? Die Unterlagen sind auf jeden Fall beim Insolvenzverwalter.
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