Ich habe es leider nach all den Monaten immer noch nicht ganz verstanden. Die Kosten des prüfenden Dritten darf ich im ersten Fördermonat ansetzen oder gleichmäßig über die Fördermonate verteilen oder im Monat der Fälligkeit ansetzen. So weit so klar. Der Vorberater hatte die Kosten in dem Monat mit den 100% Förderung angesetzt, allerdings hat er anscheinend gar nichts in Rechnung gestellt, zumindest taucht auf keiner mir vorliegenden Rechnung etwas auf. Nun möchte ich meine Zeiten mit dem entsprechenden Betrag in Rechnung stellen, das kommt in etwa hin und der Betrag bleibt förderfähig. Aber: nach meinem Verständnis wäre doch der erste Fördermonat der in der zweiten Zeile mit nur 40%, oder? Und wenn ich die Kosten gleichmäßig verteile, dann nur auf die 3 Monate mit grünem Haken, oder?
... Mehr anzeigen