Hallo,
sind folgende Ausführungen zur Buchung von Nebenkostenabrechnungen eines Vermieters richtig:
- Bei einem Guthaben des Mieters ist die Verwendung des Buchungsschlüssels für die Höhe der Umsatzsteuer nicht notwendig, da der Vermieter keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen erzielt.
- Bei einer Nachzahlungspflicht wird die Buchung des Zahlungseingangs mit dem Buchungsschlüssel der Umsatzsteuer versehen. Daher hat man folgende Buchungen (S/H)
Debitorenkonto Mieter / Sachkonto Nebenkosten (ohne Buchungsschlüssel)
Bank / Debitorenkonto Mieter (Zahlungseingang, mit Buchungsschlüssel)
Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
Zu diesen Ausführungen hätte ich gerne mal die gesetzliche Grundlage vom Vermieter gewusst.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, muss bei der Buchung des Zahlungseingangs manuell der Schlüssel für die Aufhebung der Automatik gesetzt werden, damit nicht fälschlicherweise Umsatzsteuer abgeführt wird.
Verstehe die Fragestellung jetzt auch nicht ganz.
Frage stellt sich ob EÜR oder Bilanzierer, Soll oder IST, Gewerbe- oder Privatvermietung. Alles Schuss ins Blaue (wohl aber zumindest Gewerbevermietung)
Grundsatz ist doch aber gleich: zu versteuern sind alle Einnahmen, gleichgültig ob diese auf eine Forderung beruhen oder nicht.
Guten Tag @H1869124,
ich gehe davon aus, dass in den Stammdaten des Rechnungswesen-Bestands die Ist-Versteuerung hinterlegt ist.
Bitte beachten Sie hierzu Kapitel 3.2 im Dokument: Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist-Versteuerung
Eine manuelle Eingabe des BU-Schlüssels ist in vielen Fällen so gar nicht erforderlich.
Beste Grüße
Christian Wielgoß