@Moonshine schrieb: Also bisher sah ich mich nicht gezwungen etwas zu schreiben, aber der Hinweis zeigt mir, DATEV was soll der Schwachsinn. Das bedeutet, ich buche eine kleine Buchführung, muss das ganze in die Cloud übergeben, dann manuell den Wert in die ESt eintragen und dann zweimal eine Übermittlung anstoßen. Die Prozesstrennung ist (zumindest für mich, ich trenne strikt zwischen dem betrieblichen und dem privaten Auftrag) tatsächlich gut, denn: die Gewinnermittlung und die Übermittlung (Anlage EÜR) passiert außerhalb der ESt-Erklärung. in der ESt-Erklärung ist nur noch der Betrieb mit seinem Gewinn in die Anlage L/G/S einzutragen - die EÜR ist nicht mehr Bestandteil der EStE Die Umsetzung... Naja: wo ist z.B. mein Protokoll "Unveränderte VJ-Werte"? Das war sehr hilfreich um Fehler zu vermeiden...
... Mehr anzeigen