Hallo, die Fehlermeldung wird mit der Version 11.83 (voraussichtliche Auslieferung 17.02.2022) dahingehend angepasst, dass unter den Einsatzstellen im Ausland nur dann mehrere unterschiedliche Länderschlüssel vorhanden sein müssen, wenn in der Registerkarte „Angaben zur Beschäftigung in Deutschland“ das Kontrollkästchen „Die Tätigkeit wird in Deutschland ausgeübt“ deaktiviert ist. Nur über dieses Kontrollkästchen kann Deutschland als Einsatzland hinterlegt werden. Wird dieses Kontrollkästchen nicht aktiviert, müssen zwei unterschiedliche Einsatzstellen im Ausland hinterlegt werden. Eine Empfehlung, welche andere Art von A1-Antrag für Auslandstätigkeiten in nur einem EU-Ausland bis zur Auslieferung der Version 11.83 übergangsweise erstellt werden kann, können wir als DATEV nicht aussprechen, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich sind. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die A1-Anträge über sv.net zu erstellen.
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