Hallo Herr Müller, grundsätzlich kann für Arbeitnehmer, die in der Arbeitslosenversicherung mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0 erfasst sind, kein Kurzarbeitergeld abgerechnet werden. Wie mit Tagen, für die Kurzarbeit abgerechnet werden soll, umzugehen ist, sollte arbeitsrechtlich geklärt werden. In den Hinweisen zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld wird unter 8.2 u. a. ausgeführt, dass versicherungsfreie Arbeitnehmer:nnen nicht einzutragen sind. Das sind z. B. Personen, die die Regelaltersgrenze im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, und zwar ab Beginn des folgenden Monats. Aufgrund dieser Vorgaben können wir den Sachverhalt nicht in Lohn und Gehalt umsetzen.
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