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Erwerbsminderungsrente

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letzte Antwort am 28.04.2023 08:12:16 von Gökhan_Aras
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JONI_WP
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Nachricht 1 von 11
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Liebe Community,

 

ich habe hier einen Fall, bei dem ich nicht wirklich weiterkomme.

 

Wir sollen einen Mitarbeiter rückwirkend ab 06/2021 abrechnen. Ab diesem Zeitpunkt bekommt er eine zeitlich begrenzte  Berufsunfähigkeitsrente von seinem Arbeitgeber ausbezahlt. Wie muss ich den Arbeitnehmer schlüsseln (PGS + BGS)? Muss die Rente versteuert werden? Hinzu kommt noch, dass der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist.

 

Leider habe ich so einen Fall noch nicht gehabt und brauche dringend Hilfe! Schon mal vielen Dank im Voraus an die Community für regen Input.

 

Viele Grüße

Jörg

Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 2 von 11
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Hallo Jörg,

 

der Personengruppenschlüssel bleibt bei 101, der Beitragsgruppenschlüssel wird auf 3101 geändert. Im Kalender dann den entsprechenden Ausfallschlüssel ab dem Datum in Juni 2021 auf ER (volle Erwerbsminderungsrente) ändern. Wenn Sie sich den Rentenbescheid Ihres Mitarbeiters anschauen, werden Sie sehen, dass die Beiträge zur Krankenkasse und ggf. auch die Lohnsteuer bereits abgezogen wurden. Das bedeutet, der Mitarbeiter erhält den reinen Nettobetrag ausbezahlt. Sie müßten diesen Bruttorentenbetrag lediglich in der Steuer als Hinzurechnungsbetrag angeben, falls Sie zusätzliche Leistungen abrechnen möchten. Sie erhalten dann für den Mai 2021 eine 32er-Meldung wegen Beitragsgruppenwechsel.

 

Constanze

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JONI_WP
Beginner
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Nachricht 3 von 11
1869 Mal angesehen

Hallo Constanze,

 

vielen Dank für die Hilfe.

 

Um welche Lohnart handelt es sich denn überhaupt. Ich muss die ja irgendwie erfassen, weil sie vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Muss ich den Mitarbeiter dann auch als Rentner schlüsseln? Die EMR ist ja nur zeitlich begrenzt! Danach geht er beim Arbeitgeber in eine bezahlte Freistellung.

 

Im voraus vielen Dank.

 

VG Jörg

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Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 4 von 11
1809 Mal angesehen

Hallo,

 

sind Sie sicher, dass der Arbeitgeber die Erwerbsminderungsrente ausbezahlt??? Normalerweise erhält der Arbeitnehmer einen Bescheid von der Rentenversicherung, aus welchem hervorgeht, welchen Rentenbezug er für einen bestimmten Zeitraum in Höhe von ... brutto abzüglich SV-Beiträgen erhält. Dieses Geld erhält er normalerweise nicht über den AG sondern direkt von der Rentenversicherungsanstalt.

 

Und was ist das für eine bezahlte Freistellung? Das sollte genauer definiert werden. Ist es eine "Passivphase" der Altersteilzeit / ein Abbau eines Arbeitszeitkontos / Urlaubsabbau ..... ???

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JONI_WP
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Nachricht 5 von 11
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Guten Morgen,

 

bin mir sicher! Es handelt sich um eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz, die der Arbeitgeber irgendwann für den MA abgeschlossen hat und nun (zeitlich für 14 Monate begrenzt) an den MA auszahlt. Es handelt sich nicht um eine bAV!

 

Die bezahlte Freistellung ab September ist erstmal nicht relevant. Wahrscheinlich rechnen wir zu diesem Zeitpunkt den Mandanten schon gar nicht mehr ab.

 

Der MA ist Baujahr 61, freiwillig krankenversichert und das ganze soll im Zahlstellenverfahren abgerechnet werden.

 

Das müssten so ziemlich alle Infos sein...

 

Viele Grüße

Jörg

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Jörg,


Sie schreiben, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Zahlstellenverfahren abgerechnet werden soll.


In diesem Fall handelt es sich um die Abrechnung eines Versorgungsbezugs.


Wir empfehlen Ihnen, diesen Versorgungsbezug über eine andere Personalnummer abzurechnen, da der Mitarbeiter vermutlich in seiner ursprünglichen Personalnummer unterbrochen, aber nicht abgemeldet ist.


Informationen dazu, wie Sie in Lohn und Gehalt Versorgungsbezüge abrechnen können, finden Sie in unseren Dokumenten

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JONI_WP
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Nachricht 7 von 11
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Hallo Frau Preuß,

 

vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Nun verhält es sich so, dass wir im Grunde nur den Zeitraum des Versorgungsbezuges abrechnen. Eine 2. Personalnummer können wir in dem Fall doch umgehen, oder?

 

Vielen Dank im Voraus für eine Rückinfo.

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

MfG

Jörg

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 11
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Hallo Jörg,


wenn Sie über die eine Personalnummer nur Versorgungsbezüge abrechnen, benötigen Sie tatsächlich keine zweite Personalnummer.


Diese wird nur dann benötigt, wenn Sie den Mitarbeiter in der Vergangenheit als aktiven Mitarbeiter SV- und steuerpflichtig abgerechnet haben.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JONI_WP
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Hallo Frau Preuß,

 

jetzt bin ich schon einen großen Schritt weiter. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

MfG

Jörg

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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 10 von 11
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Hallo Frau Preuß,

 

ich habe einen ähnlichen Sachverhalt abzurechnen und stolpere über widersprüchliche Hinweise.

 

Es geht um eine Mitarbeiterin, die ab 01.05.23 über das Zahlstellenverfahren eine BU ausgezahlt bekommt.

Sie erhält auch ab dem Zeitpunkt ausschließlich die BU ausgezahlt.

In den Dokumenten wird dahingehend immer das Anlegen einer neuen Personalnummer empfohlen.

 

Ich wollte nun die Mitarbeiterin, mit der Option "Wechsel des GDA 32/12....", kopieren.

Dann erscheint allerdings ein Hinweis, dass ein Anlegen einer neuen Personalnummer nicht notwendig ist,

da der Wechsel mit einem Monatswechsel zusammenfällt.

Also habe ich es erst einmal dabei belassen und die Angaben in der bestehenden Personalnummer geändert.

 

Bisher kann ich noch nicht beurteilen, wie sich LuG verhält, da 04/23 noch nicht abgerechnet ist und daher noch keine Probeabrechnung für 05/23 möglich ist.

 

Können Sie dazu noch etwas sagen? Ist evtl. die Kopieroption nicht sinnvoll?

 

Viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
1388 Mal angesehen

Hallo,


wie meine Kollegin @Astrid_Preuß bereits bestätigt hatte verhält es sich Folgendermaßen:


Wenn der Arbeitnehmer noch weitere Bezüge wie z. B. Gehalt hat, müssen Sie eine separate Personalnummer für die Abrechnung der Auszahlung der BU anlegen.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2023 08:12:16 von Gökhan_Aras
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