Tja, werter Mitleidender, zunächst mal zu meinem Umgang damit: Die dringenden Anträge sind längst gestellt und auch weitgehend bewilligt. Natürlich nach dem "alten" Rechtsstand, ergo sind alle Anträge NICHT richtig!!! Derzeit stelle ich solange keine neuen Anträge mehr, bis die Anhebung der Förderhöhen und auch der EKZ eingearbeitet sind und sehr wahrscheinlich warte ich auch noch auf die Umsetzung des Datev xml Transfers. Ganz allgemein stelle ich nach nunmehr ca. 110 von mir gestellten Anträgen fest, dass es im Prinzip vollkommen wurscht ist, was wie in welcher Höhe beantragt wird; es wird am Ende eh falsch sein, da weiterhin noch monatelang Änderungen eingearbeitet werden. Da werden die relevanten Branchenlobbyisten schon für sorgen. Mein Tipp: lösen sie sich von einer "sachgerechten" oder "fairen" oder "sinnvollen" Betrachtungsweise; das sind alles Parameter, die bei den Überbrückungshilfen nicht zählen. Gehen Sie einfach streng nach dem, was die Fachliteratur (Faq`s ?) so hergibt, stellen den Antrag und dokumentieren sie Ihre Entscheidungen gut. Ein ausdrücklicher Hinweis an die Mandanten, dass auch mit Bewilligungsbescheid keine endgültige Entscheidung darüber besteht, die Hilfen auch behalten zu dürfen und mehr geht dann Ihrerseits eh nicht. Ja, es ist für uns, die wir ja berufsbedingt Erbsenzähler sind und sein müssen, ein Desaster. Fünfe gerade sein lassen ist nicht unsere Erfüllung, aber jetzt.................
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