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FAQ-Update bei der Überbrückungshilfe III - Beispiele für förderfähige Investitionen

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letzte Antwort am 31.05.2021 16:17:19 von Arnd05
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Alexander_Herrmann
Meister
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Am Wochenende wurden mal wieder die FAQ aktualisiert. Interessant ist insbesondere, dass ein Teil der inoffiziellen "Positivliste", die bei vielen Fortbildungen als interne Arbeitsanweisung der Bewilligungsstellen die Runde machten, nun Einzug in die offiziellen FAQ gefunden haben:

 

Anhang 4 - Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

 
Beispiele Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen sind beispielhafte Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16. Diese oder ähnliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich. Die Liste benennt nur beispielhaft Fördergegenstände und trifft keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall bzw. die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt.

Beispiele für Investitionen in Digitalisierung gemäß Ziffer 2.4 Position 14

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen
  • Lizenzen für Videokonferenzsystem
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
  • Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. "am Tisch per Handy ordern"
  • Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung
  • Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind

Beispiele für Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen gemäß Ziffer 2.4 Position 14

  • Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas
  • Teilung von Räumen
  • Absperrungen oder Trennschilder
  • Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im To-Go-Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
  • Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z. B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
  • Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
  • Bauliche Erweiterung des Außenbereichs
  • Bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (bspw. Überdachung)

Beispiele für Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche gemäß Ziffer 2.4 Position 16

  • Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
  • Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
  • Anschaffung Handtrockner bspw. mit Hepafilter oder UVC-Licht
  • Anschaffung Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
  • Anschaffung von Besucher-/Kundenzählgeräten
  • Anschaffung mobiler Raumteiler
  • Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen
  • Nicht-bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (Heizpilz, Sonnenschirm, etc.)
  • Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken.

 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
andrereissig
Allwissender
Offline Online
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@Alexander_Herrmann  schrieb:

Interessant ist insbesondere, dass ein Teil der inoffiziellen "Positivliste", die bei vielen Fortbildungen als interne Arbeitsanweisung der Bewilligungsstellen die Runde machten, nun Einzug in die offiziellen FAQ gefunden haben:


 

Ja, aber noch bemerkenswerter finde ich, welche Dinge es NICHT aus der Positivliste in die FAQ geschafft haben.

 

Während DEHOGA und andere Verbände dieses Arbeitspapier mit heiligem Ernst in die Umlaufbahn getrötet haben und damit mehr Verunsicherung als alles andere stifteten (die glücklicherweise von den erstklassig informierten Kollegen der StBK SA gleich wieder mit einer ordentlichen Prise Realismus versehen wurde), haben wir nun endlich mehr Klarheit.

 

Es hätte mich auch gewundert, wenn "digitale" Fitnessgeräte (schon in der Positivliste lustigerweise mit ebendiesen Anführungszeichen versehen - ein Bonmot eines Loriot würdig!) und Konvektomaten mit Internetanschluss dringeblieben wären. Das war ja schon der sprichwörtliche von außen verstellbare Innenspiegel im Auto.

 

Spätestens an dieser Stelle wurde die Liste zur Satire, was diverse Dienstleister aber leider nicht davon abgehalten hat, unsere Mandanten mit diversen jetzt "kostenlosen" Angeboten von der App-Klospülung bis zum Deckenventilator für die Sonnenterrasse vollends zu verwirren.

 

Schön, dass das jetzt ein Ende hat!

Live long and prosper!
Arnd05
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
300 Mal angesehen

...und ebenso bemerkenswert (und für mich auch beruhigend), dass ganz viele dieser Dinge von heute an bis zum 30.6. überhaupt nicht mehr realisierbar sind, da

 

a) viel zu aufwändig

b) ohnehin Handwerker nicht mehr zu bekommen sind oder

c) falls b) dann doch ginge, dieser aber keine Baumaterialien mehr beziehen und liefern können.

 

Dem Herrn sei es gelobt und gepfiffen, denn ansonsten würde die zukünftige Suche nach einem Biergarten ohne Dach zur Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.

 

Sorry, aber mein Verständnis für die Förderfülle zu Lasten unserer Nachfolgegenerationen geht gerade so ziemlich gegen null. 🤢

 

p.s.: ein förderfähiger Mandant von mir fährt noch einen Euro 4 Diesel; wenn der jetzt einen plug-in-Hybriden kauft, dann ist der doch auch viel digitaler als die "alte" Karre.....😎....

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letzte Antwort am 31.05.2021 16:17:19 von Arnd05
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