Am Wochenende wurden mal wieder die FAQ aktualisiert. Interessant ist insbesondere, dass ein Teil der inoffiziellen "Positivliste", die bei vielen Fortbildungen als interne Arbeitsanweisung der Bewilligungsstellen die Runde machten, nun Einzug in die offiziellen FAQ gefunden haben:
Anhang 4 - Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen
Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen sind beispielhafte Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16. Diese oder ähnliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich. Die Liste benennt nur beispielhaft Fördergegenstände und trifft keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall bzw. die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt.
Beispiele für Investitionen in Digitalisierung gemäß Ziffer 2.4 Position 14
Beispiele für Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen gemäß Ziffer 2.4 Position 14
Beispiele für Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche gemäß Ziffer 2.4 Position 16
@Alexander_Herrmann schrieb:Interessant ist insbesondere, dass ein Teil der inoffiziellen "Positivliste", die bei vielen Fortbildungen als interne Arbeitsanweisung der Bewilligungsstellen die Runde machten, nun Einzug in die offiziellen FAQ gefunden haben:
Ja, aber noch bemerkenswerter finde ich, welche Dinge es NICHT aus der Positivliste in die FAQ geschafft haben.
Während DEHOGA und andere Verbände dieses Arbeitspapier mit heiligem Ernst in die Umlaufbahn getrötet haben und damit mehr Verunsicherung als alles andere stifteten (die glücklicherweise von den erstklassig informierten Kollegen der StBK SA gleich wieder mit einer ordentlichen Prise Realismus versehen wurde), haben wir nun endlich mehr Klarheit.
Es hätte mich auch gewundert, wenn "digitale" Fitnessgeräte (schon in der Positivliste lustigerweise mit ebendiesen Anführungszeichen versehen - ein Bonmot eines Loriot würdig!) und Konvektomaten mit Internetanschluss dringeblieben wären. Das war ja schon der sprichwörtliche von außen verstellbare Innenspiegel im Auto.
Spätestens an dieser Stelle wurde die Liste zur Satire, was diverse Dienstleister aber leider nicht davon abgehalten hat, unsere Mandanten mit diversen jetzt "kostenlosen" Angeboten von der App-Klospülung bis zum Deckenventilator für die Sonnenterrasse vollends zu verwirren.
Schön, dass das jetzt ein Ende hat!
...und ebenso bemerkenswert (und für mich auch beruhigend), dass ganz viele dieser Dinge von heute an bis zum 30.6. überhaupt nicht mehr realisierbar sind, da
a) viel zu aufwändig
b) ohnehin Handwerker nicht mehr zu bekommen sind oder
c) falls b) dann doch ginge, dieser aber keine Baumaterialien mehr beziehen und liefern können.
Dem Herrn sei es gelobt und gepfiffen, denn ansonsten würde die zukünftige Suche nach einem Biergarten ohne Dach zur Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.
Sorry, aber mein Verständnis für die Förderfülle zu Lasten unserer Nachfolgegenerationen geht gerade so ziemlich gegen null. 🤢
p.s.: ein förderfähiger Mandant von mir fährt noch einen Euro 4 Diesel; wenn der jetzt einen plug-in-Hybriden kauft, dann ist der doch auch viel digitaler als die "alte" Karre.....😎....