Hallo Herr Lutz, ich habe es mir jetzt noch einmal bei dem Arbeitnehmer angeschaut. Er bekommt, wenn ich die Pauschalsteuer auf den AN abwälze folgendes auf der Probearbrechnung ausgegeben: +70,00 EUR über die Lohnart 853 (Fahrgeld pausch. Steuern) und -11,59 EUR über die Lohnart 498 (Übern. pausch. Steuern) Mir erklärt sich der Betrag von den 11,59 EUR einfach nicht... 70,00 EUR x 15% = 10,50 EUR pausch. St. 10,50 EUR x 5,5% = 0,58 EUR Soli Gesamtabzug = 11,08 EUR, wo sind die restlichen 0,51 EUR verblieben? Liebe Grüße Alecya Kirchensteuer ist es nicht, da der AN konfessionslos ist.
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