Hallo zusammen,
unsere Firma gewährt ab Mai einen Fahrtksotenzuschuss i.H.v. 70 EUR sowie ein Jobticket.
Das Jobticket konnte ich ohne Problem in die Abrechnung eingeben, aber bei den Fahrtkosten bekomme ich nach und nach graue Haare....
Unsere Firma möchte gern die Fahrtkosten mit 15% pauschaler Lohnsteuer vom Auszahlungsbetrag abziehen, also quasi statt 70 EUR sind es dann nur noch 59,10 EUR.
Wenn ich nun ganz normal die Fahrtkosten bei Fahrtkostenzuschuss eingebe, bringt es mir zwar bei der Abrechnung, dass es pauschal versteuert ist (P F J), aber es sind beim Netto dann auch die 70 EUR...
Im Dokument steht:
| Für die Abrechnung von pauschal versteuerten Fahrtkosten. Fahrtkostenzuschüsse, die über die Stammlohnart 853 abgerechnet werden, werden automatisch in der DÜ-Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 18 (pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) bescheinigt. |
Irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch, muss ich bei der Stammlohnart 853 noch Ergänzungen vornehmen?
Wo sehe ich denn, ob es die 15% abgezogen hat bzw. auch wirklich abzieht? Oder muss noch irgendwo ein verstecktes Häckchen gesetzt werden? Mich irritiert eben, dass 70 EUR Brutto = Netto ist.....
Oder muss hier bei den Nettoabzügen noch etwas manuell ergänzt werden?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, meinen Denkfehler zu finden.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
Liebe Grüße
Alecya
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Alecya,
Dein Denkfehler ist folgender: Die pauschale Versteuerung kann nur der Arbeitgeber vornehmen.
Die 15% wirst Du also auf der Lohnabrechnung nicht finden...
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber auch die pauschale Lohnsteuer. Er kann Sie jedoch auf seinen Arbeitnehmer abwälzen.
In LODAS bekommst Du das wie folgt gelöst:
Du schlüsselst in der Lohnart 853 als "Folge Netto-Abzug/..." die 9999 "Übernahme Pauschalsteuer Fahrtkosten"
Gruß
Moin,
wenn dies als Folge-Nettoabzug erfasst wird, werden die vollen € 70,00 abgezogen - nicht die Pauschalsteuer.
Für die Erfassung des Abzugs der Pauschalsteuer ist dies unter Mandantendaten - Steuer - Pauschalsteuer im Bereich "Automatische Abwälzung der Pauschalsteuer" entsprechend zu erfassen.
Hierfür müssen entsprechende Lohnarten mit Stammlohnart 888 eingerichtet sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
Vielen Dank für deine Hilfe, das werde ich am Montag gern so testen und hoffe, das es funktioniert.
Der Nachteil ist jedoch, dass wir das dann für jeden Arbeitnehmer machen müssen, aber die Fahrtkosten müssen ja im Endeffekt sowieso für jeden Mitarbeiter individuell nach Kilometer angegeben werden....
Vielen Dank noch einmal.
Liebe Grüße
Alecya
@Alecya schrieb:
Der Nachteil ist jedoch, dass wir das dann für jeden Arbeitnehmer machen müssen,
Warum? Das sind Einstellungen in den Mandantendaten - gilt also für alle Arbeitnehmer. Es muss halt nur mit allen AN vereinbart sein, dass diese die Pauschalsteuer übernehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe es erst so eingegeben, aber dies hat leider nicht den 15 % entsprochen. Statt 10,50 EUR Abzug sind hier um die 11,89 EUR (ich weiß den Betrag jetzt leider nicht mehr genau) rausgekommen und das stimmt ja dann so auch nicht.
Ich werde mir das am Montag auch nochmal genauer ansehen.
Vielen Dank noch einmal
Liebe Grüße
Alecya
Moin,
die 15% sind die Lohnsteuer - und da kommen dann noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu.
Also kann es mit den Euro 11,89 durchaus hinkommen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ich habe es mir jetzt noch einmal bei dem Arbeitnehmer angeschaut.
Er bekommt, wenn ich die Pauschalsteuer auf den AN abwälze folgendes auf der Probearbrechnung ausgegeben:
+70,00 EUR über die Lohnart 853 (Fahrgeld pausch. Steuern) und
-11,59 EUR über die Lohnart 498 (Übern. pausch. Steuern)
Mir erklärt sich der Betrag von den 11,59 EUR einfach nicht...
70,00 EUR x 15% = 10,50 EUR pausch. St.
10,50 EUR x 5,5% = 0,58 EUR Soli
Gesamtabzug = 11,08 EUR, wo sind die restlichen 0,51 EUR verblieben?
Liebe Grüße
Alecya
Kirchensteuer ist es nicht, da der AN konfessionslos ist.
@Alecya schrieb:
Kirchensteuer ist es nicht, da der AN konfessionslos ist.
Grundsätzlich fällt für alle Arbeitnehmer die reduzierte pauschale Kirchensteuer an, so dass die Differenz hieraus kommen wird.
Wenn die pauschale Kirchensteuer nur für die Arbeitnehmer berücksichtigt werden soll, die auch tatsächlich Kirchensteuer zahlen, müssen Sie dies in den Mandantendaten unter Steuer - Pauschalsteuer im Bereich "Konfession beachten bei" auswählen.
Bitte beachten Sie, dass in dem Fall bei anderen Mitarbeitern, die in der Kirche sind, die pauschale Kirchensteuer höher berechnet wird, da in dem Fall nicht mehr der reduzierte Satz für die pauschale Kirchensteuer angewandt wird sondern der volle Satz für die Kirchensteuer mit 8% oder 9% (je nach Bundesland).
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Nun habe ich es geändert, aber jetzt gibt es mir die Fahrtkosten mit der Lohnart 852 Fahrgeld ST+SV pfl. aus...
Es soll jedoch die Lohnart 853 auf der Abrechnung ausgegeben werden...
Langsam bin ich echt am verzweifeln, ich weiß gar nicht, warum es nun auf einmal nicht mehr die Lohnart 853 nimmt, kann dies mit dem Häkchen bzgl. "Konfession beachten bei..." zusammenhängen?
So schwer kann das doch gar nicht sein.....
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Alecya
Hier habe ich noch einmal die beiden Screenshots. Viel kann man da ja nicht falsch machen...
Aber wie bereits erwähnt, weiß ich leider nicht, warum mir nun auf einmal nicht mehr die LA 853 ausgegeben wird, sondern 852.....
Kann man das auch noch individuell eingeben? Aber ich nehme an, dass dies automatisch gewählt wird...
Danke im Voraus für die Hilfe.
Eure verzweifelte
Alecya
Hallo Coester,
vielen Dank für Ihre Hilfe,
Wenn ich dies nun so eingebe, würden die kompletten Fahrkosten wieder abgezogen werden. Dies soll ja nicht sein.
Die 15% sollen auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, dies ist so vereinbart worden.
Liebe Grüße
Alecya
Hallo Alecya,
bitte nicht verzweifeln... Du schaffst DAS ! 👍
wie ich es ganz am Anfang beschrieben hatte, ging es eigentlich nur um den reinen Abzug.
Die weiteren Schlüsselungen hat Dir ja Herr Lutz beschrieben und ich habe mich daher auch nicht mehr
weiter in den Beitrag eingebracht...
Ändere mal bitte wieder alles so, wie Du es in Deinem Beitrag von 9:49 Uhr hattest.
Geh dann mal auf: Personaldaten -> Steuer -> Pauschalsteuer und erfass mal dort und nicht auf Mandantenebene
die Angaben Deines Arbeitnehmers (Unterdrückung pauschale Kirchensteuer und Fahrtkosten auf "Abwälzung").
Du kannst Dir auch gerne über die Hilfefunktion die "Hilfe zum aktiven Fenster" anschauen.
Dann sollte es funktionieren !
LG, André
Hallo André,
vielen Dank für Deine Hilfe,
leider gibt es mir auch hier mittlerweile die falsche Lohnart aus.... 852 statt 853... Hast Du eine Idee woran das liegen könnte?
Ich habe es nun über die Schnellerfassung --> Entlohnung eingegeben, hier gibt es mir wenigstens die richtigen Werte in der Abrechnung aus.... (über dieses Register wollten wir es eigentlich meiden, aber es bleibt ja nun nichts anderes mehr übrig...)
LG, Alecya
Das kann nur an geänderten Stammdaten liegen, die Du nach Deiner Mail von 9:49 vorgenommen hast Alecya.
Schau Dir besonders mal den Fahrkostenzuschuss (Barlohn) an. Da hat das Kilometergeld - meiner Ansicht nach - nichts zu suchen, wenn Du nicht auch ganz unten in der Maske die Fahrten Wohnung-Arbeit ausfüllst...
Bei 70 € ergibt sich ja sowieso kein glatter, durch 0,30 €, teilbarer Betrag.
Und pauschal gezahlte Fahrtkosten, ohne tatsächliche Veranlassung, sind halt SV-pflichtig...
Also: Die Maske komplett auf Ursprung, die 70,00 EUR als Festbezug mit der 853 schlüsseln und testen...
Hallo André,
Hallo Herr Lutz,
ich möchte mich vielmals für eure/Ihre Hilfe bedanken, nun hat es endlich geklappt.
Vielen lieben Dank. 🙂
Liebe Grüße und eine schöne Woche,
Alecya
Was habe ich Dir gesagt ???
DU SCHAFFST DAS !!! 👍
LG
Ja, mit eurer Hilfe. Vielen Dank!!! 👌🤗😅