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Pauschale Lohnsteuer bei Fahrtkostenzuschuss - Meldung an Finanzamt

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letzte Antwort am 20.05.2020 08:29:14 von Alecya
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Alecya
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich hatte ja bereits schon einmal wegen den Fahrtkosten angefragt und hier ganz tolle Hilfe bekommen.

 

Nun hat mich mein Vorgesetzter gefragt, ob man die Pauschale Lohnsteuer für den Farhtkostenzuschuss auf der monatlichen Lohnsteueranmeldung sieht oder ob man eine "Art Vorausdruck/Probeauswertung" schon vorher abrufen könnte?

 

Ich bin der Meinung, dass dies erst funktioniert, wenn die Abrechnung durch ist...

 

Ich bin über jede Hilfe dankbar.

 

Liebe Grüße

Melanie

mh
Einsteiger
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Du kannst die kostenpflichtige "Abrechnungsvorschau Mandant" anfordern.

Da sieht man die meisten Auswertungen vorab...

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bodensee
Allwissender
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Auf der monatlichen Abrechnung sieht man die pauschale Lohnsteuer nicht. 

 

Nur im Lohnjournal bzw. man kann auf der Abrechnung für die Mitarbeiter steuern das ganz unten neben dem Auszahlungsbetrag die AG-Belastung steht dort ist neben dem SV AG anteil auch die pauschale Lohnsteuer des AG enthalten. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Alecya
Einsteiger
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Vielen Dank für die beiden Antworten.

 

Die "Pauschale Lohnsteuer" wird auf den AN abgewälzt, aber vom AG an das Finanzamt überwiesen.

Auf der Probeabrechnung sehe ich dies leider nicht wirklich im unteren Teil.

 

Ansonsten müssen wir wohl doch abwarten bis die Abrechnung durch ist.

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bodensee
Allwissender
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Wenn die Lohnsteuer abgewält wird auf den AN müssen Sie dies auf der Probeabrechnung sehen, da die abgewälzte Lohnsteuer dem AN abgezogen wird. 

 

Kann mich bei mir an keinen Fall erinnern, daher weiss ich nicht auswendig in welcher Position -müsste von der Logilk allerdings ein Nettoabzug sein- ausgewiesen wird. 

 

Die Frage ist ob Sie das alles richtig geschlüsselt haben vor allem die Abwälzung auf den AN . 

 

Lohnsteuerpauschalierung

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Alecya
Einsteiger
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Hallo,

 

vielen Dank für Ihre Hilfe.

Die Schlüsselung sollte richtig sein, hierzu hatte ich ja bereits schon einen Beitrag gepostet und tolle Hilfe bekommen.

 

Die Abwälzung sehe ich im oberen Bereich auf der Abrechnung.

 

Liebe Grüße

Alecya

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letzte Antwort am 20.05.2020 08:29:14 von Alecya
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