Im Moment erscheint es mir am Sinnvollsten, sämtliche neuen E-Mail-Nachrichten separat, also ohne die in der E-Mail zitierte, vorangegange Kommunikation im Outlook-Memo-Format in jeweils eine separate PDF zu 'drucken' Wenn diese Inhalte wirklich in einer gerichtlichen Streitigkeit benötigt werden, ist das sogar die einzig sinnvolle Aufbereitungsart. Dort dürfen nämlich seit 2022 grundsätzlich nur PDF-Dateien als Dokumente eingereicht werden. Bei den Mails muß man unterscheiden zwischen reinen Übersendungsmails für Anhänge (...erhalten Sie anliegend...), die sind meist irrelevant, es reicht das Speichern der Anhänge, und solchen, die selbst für den Rechtsstreit relevante Informationen enthalten. Die letzteren als PDF auszudrucken, finde ich genau richtig. Aus Beweisgründen bitte immer sämtliche Originalmails im Ursprungsformat aufbewahren, falls z. B. die Echtheit einer Mail bestritten wird. In den Quelltexten steckt jede Menge Information, die dann weiterhelfen kann. Und: die Gerichte, die ich kenne, hassen es, wenn alles in einer großen PDF-Datei zusammengefaßt ist, weil man da sehr zeitraubend blättern muß. Besser ist eine systematische Benennung der Einzeldateien (mit fortlaufender Nummer oder aufsteigendem Datum oä). Mich würde nach wie vor stark interessieren, wie andere Betroffene (ohne DMS) mit diesem Thema umgehen Mein "DMS" ist ein aufsteigend sortierter Dateiordner, nach Dateinamen sortiert, und die Dateinamen haben eben eine Systematik, siehe oben. DMS-Anhänger werden jetzt aufschreien, aber DMS-Strukturen können ins gerichtliche System sowieso nicht übertragen werden. Die Gerichte arbeiten übrigens mit sogenannten XJustiz-Datensätzen, die den EGVP-Nachrichten beigefügt werden. So ein Datensatz kann auch ein Gerüst für mitgeschickte PDF-Dateien enthalten und es gibt wohl Editoren zur Erstellung. Hab ich aber noch nie gemacht.
... Mehr anzeigen