Hallo Community, die Mitarbeiterin eines Mandanten hat am 01.05. auf 450 €-Basis wieder angefangen zu arbeiten. Sie ist seit dem 14.05.2021 in Elternzeit. Bis zum Mutterschutz war sie SV-pflichtig bei dem gleichem AG beschäftigt. Nun habe ich den Lohn abgerechnet und dabei einen Krankenkassenwechsel von der AOK zur Knappschaft gemacht. Ich bin davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterin ihre Elternzeit beendet hat. Da mir die Mandantin nicht mitgeteilt hat, ob die Elternzeit beendet ist oder nicht. Nun teilte mir die Mandantin per Mail (etwas sauer), dass die Mitarbeiterin verunsichert wäre, dass sie nicht mehr versichert wäre und ihre Tochter nicht. Ich habe mit der AOK telefoniert und die Dame erklärte mir, dass ihnen mitgeteilt wurde, dass die Elternzeit bis Dezember 2022 wäre. Aber ich sollte bei der Mandantin nachfragen. Falls sie noch in Elternzeit wäre, dann würde sie die Abmeldung stornieren. Wäre kein Problem. Ich habe jetzt bei der Mandantin per Mail nachgefragt. Okay, ich habe nachgelesen, dass ich die Mitarbeiterin zusätzlich mit einer neuen Personalnummer anlegen muss. Die erste Nummer bleibt mit der Unterbrechung Elternzeit und die Zweite der Minijob. So, nun habe ich aber den Mai schon abgerechnet. Ich habe jetzt mal die Schlüsselungen raus genommen (vom Minijob). Aber wenn ich eine Probeabrechnung mache erscheint ein Minusbetrag von 450 €. Das ist ja dann nicht korrekt, oder? Bei der 2.Personalnummer mache ich dann eine Nachberechnung von 450 € für den Mai und ziehe den dann als Vorschuss (bereits ausbezahlt) wieder ab. Das wäre dann so richtig, oder? Nur bin ich mir nicht sicher, wie das mit der ersten Personalnummer ist mit den Minus 450 €. Der Gehalt wurde an die Mitarbeiterin schon ausbezahlt. Kann mir da jemand weiter helfen. Vielen lieben Dank schon mal
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