Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bzgl. der Energiepreispauschale. Eine Mandantin hat mich gefragt, ob die Geschäftsführerin/Gesellschafterin auch die EPP erhält. Sie hat keinen Lohnsteuerabzug. Ich habe nachgeschaut aber nicht dazu gefunden. Erhält sie diese auch über die Lohnabrechnung oder muss sie die über die Steuererklärung holen?
Vielen lieben Dank!
@Ulrike27_5 schrieb:Sie hat keinen Lohnsteuerabzug.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Den Lohn macht die Mandantin selber. Ich weiß jetzt nicht, ob sie so wenig Gehalt hat, dass kein LSt.Abzug erfolgt. Falls es so wäre, dann würde ihr die EPP zustehen?
Die Lst.Anmeldung erfolgt monatlich.
Wenn die GF eine monatliche Lohnabrechnung erhält und in der Steuerklasse 1-5 eingestuft ist erhält sie die EPP.
Ob sie von ihrem Gehalt Lohnsteuern zahlt oder nicht weil sie so wenig verdient ist dabei nicht relevant.
Viele Grüße
Claudia
Vielen Dank für eure Antworten. Die Geschäftsführerin hat keine Steuerklasse
Liebe Grüße
Die GF muss doch entweder über die Lohnsteuerklasse oder pauschalversteuert (Minijob) abgerechnet werden.
Bei Lohnsteuerklasse außer Steuerklasse 6 : Epp ja
Bei Minijob im Hauptbeschäftigungsverhältnis: Epp ja
Die Abrechnung außerhalb vom Minijob ohne Steuerklasse erschließt sich mit gerade nicht.
@Ulrike27_5 schrieb:Vielen Dank für eure Antworten. Die Geschäftsführerin hat keine Steuerklasse
Blöde Frage: erhält sie überhaupt eine Lohnabrechnung?
Und sicherheitshalber: von welcher Gesellschaftsform reden wir hier?