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EPP Geschäftsführerin/Gesellschafterin ohne Lohnsteuerabzug

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letzte Antwort am 05.09.2022 08:03:41 von m_brunzendorf
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
383 Mal angesehen

Hallo liebe Community, 

 

ich habe eine Frage bzgl. der Energiepreispauschale. Eine Mandantin hat mich gefragt, ob die Geschäftsführerin/Gesellschafterin auch die EPP erhält. Sie hat keinen Lohnsteuerabzug. Ich habe nachgeschaut aber nicht dazu gefunden. Erhält sie diese auch über die Lohnabrechnung oder muss sie die über die Steuererklärung holen? 

Vielen lieben Dank! 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 7
358 Mal angesehen

@Ulrike27_5  schrieb:

Sie hat keinen Lohnsteuerabzug. 


  1. Weil sie so wenig verdient, dass bei der Steuerklasse keine Lohnsteuer anfällt? Dann wird ggf. Jahres-LStA abgegeben und die EPP kann gezahlt werden (bei mtl./viertelj.  Zahlung muss gezahlt werden).

  2. Weil sie gar kein Gehalt erhält? Dann liegt m.E. kein Anspruch aus dieser Tätigkeit vor. Sie erhält die EPP dann mit der ESt-Erklärung, wenn aus anderen Einkünften ein Anspruch besteht.

 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Ulrike27_5
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
278 Mal angesehen

Den Lohn macht die Mandantin selber. Ich weiß jetzt nicht, ob sie so wenig Gehalt hat, dass kein LSt.Abzug erfolgt. Falls es so wäre, dann würde ihr die EPP zustehen? 

 

Die Lst.Anmeldung erfolgt monatlich. 

 

 

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
270 Mal angesehen

Wenn die GF eine monatliche Lohnabrechnung erhält und in der Steuerklasse 1-5 eingestuft ist erhält sie die EPP.

Ob sie von ihrem Gehalt Lohnsteuern zahlt oder nicht weil sie so wenig verdient ist dabei nicht relevant.

 

Viele Grüße

Claudia

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
203 Mal angesehen

Vielen Dank für eure Antworten. Die Geschäftsführerin hat keine Steuerklasse

Liebe Grüße

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
187 Mal angesehen

Die GF muss doch entweder über die Lohnsteuerklasse oder pauschalversteuert (Minijob) abgerechnet werden.

 

Bei Lohnsteuerklasse außer Steuerklasse 6 : Epp ja

 

Bei Minijob im Hauptbeschäftigungsverhältnis: Epp ja

 

Die Abrechnung außerhalb vom Minijob ohne Steuerklasse erschließt sich mit gerade nicht.

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 7 von 7
156 Mal angesehen

@Ulrike27_5  schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten. Die Geschäftsführerin hat keine Steuerklasse



Blöde Frage: erhält sie überhaupt eine Lohnabrechnung?

 

Und sicherheitshalber: von welcher Gesellschaftsform reden wir hier?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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letzte Antwort am 05.09.2022 08:03:41 von m_brunzendorf
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