Bestraft wird der Mandant dafür, dass er Ihrem Rat nicht gefolgt ist:) Und - wenn er das Merkblatt 8a (verpflichtend!) gelesen hätte, hätte er vielleicht auch verstanden, welches die Erleichterungen sind und dass das SGB III wg. Corona nicht neu erfunden wird. Und: Kug wird ja auch rückwirkend gewährt - nur steht vor der Gewährung eben die fristgerechte Anzeige. Wenn der Mandant also bereits im März über Kug nachdachte, sich damit beschäftigte, die Vereinbarungen mit den AN schloss, wäre die dazugehörige Anzeige sicherlich keine allzu große Herausforderung gewesen.
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