Ja, da du die Lohnsteueranmeldung sonst nicht geändert bekommst. Und da man in dem Fall dem Finanzamt auch melden sollte, dass keine AN mehr beschäftigt werden, würde es auch blöd aussehen wenn dann für 09 doch nochmal ne Lohnsteueranmeldung kommt. Wir schicken da immer gleich nen 3-Zeiler eh die uns nerven wegen fehlender Lohnsteuer-Anmeldung. Habt ihr auch im Blick dass ihr den Lohn noch bis 12/2026 weiterlaufen lassen müsst, wg. Jahresmeldung? Ich setzt den Mandanten immer auf automatische Abrechnung und unter Mandantendaten - Sozialversicherung -Allgemeine Daten --> "DEÜV-Jahresmeldung abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen"
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