Wenn das Konto unentgeltliche Erbringung Leistung lt. Frau Fitschen richtig ist, dann ist das im Kontenrahmen SKR 04 4660. Nur bin ich mir nicht sicher ob es tatsächlich eine sonstige Leistung oder nicht eher eine Lieferung von Strom in den eigenen HH darstellt. Dann wäre m.E. 4640 Verwendung von Gegenständen 19% ust richtig - Gegenkonto ist in jedem Fall die unentgelt. Wertabgabe 2130ff. Spannend ist in diesem Zusammenhang wie bewertet werden soll. Lt. Finanzverwaltung sei der richtig Kwh Preis, der Preis den Ihnen der Stromanbieter für die eingespeisten kwh vergütet. M.E. - und hier bin ich bei weitem nicht alleine falsch. Dieser Preis ist subventioniert und daher gerade kein Marktpreis. Richtig sind die Selbstkosten. Bei Afa dauer über 20 Jahre und Verteilung über die voraussichtliche Menge an erzielbaren kwh über 20 Jahre werden Sie auf einen Preis kommen der deutlich tiefer liegt. M.E. die richtige Vorgehsnweise aber Abweichend zur Finanzverwaltung daher im Freitextfeld auf der EST zu vermerken. Das 2. Problem für den Eigenverbrauch nicht jede Anlage verfügt über 2 Zähler bzw. 1 Komplettzähler, häufig gibt es konstellationen in denen nur die kwh am Zähler erfasst werden die in das öffentliche Netz eingespeist werden, dann bleibt für den Eigenverbrauch nur eine Schätzung dergestalt, dass geschaut werden muss wie hoch war der Stromverbrauch vor und nach Photovoltaik. Sie sehen hier verbergen sich eine Menge Konfliktpunkte.
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