Hallo Herr Heim, hier wird gerade etwas verdreht. Der Steuerberater ist dafür verantwortlich, dass die Erklärungen fristgerecht eingereicht werden - soweit richtig. Stand Freitag war hier nichts von lokalen Problemen mit der EDV zu lesen. Damit ist die lokale Verfügbarkeit gegeben. Ausfälle des Telekommunikationsanbieters können meist notdürftig überbrückt werden - zum zum Beispiel mit Mobilfunk. Bei uns galt die Anweisung die Erklärungen bis 11.00 Uhr zu übermitteln. Damit hätte ein gewisser Puffer für lokale Probleme bestanden. Also lokal alles erfüllt. Bleibt der ausgewählte Dienstleister - Datev. Hier wurde vor Jahren die Entscheidung getroffen die Steuererklärungen gegen Bepreisung zusätzlich zur Gebühr der Programmnutzung ausschließlich über das "sichere Rechenzentrum" zu übermitteln. Wäre der alternative Weg direkt über Elster offen geblieben, hätten die Erklärungen übermittelt werden können. Ein Ausfall von Elster ist der Finanzverwaltung anzurechnen. Eine direkt Übermittlung über Elster klappt bei Datev noch bei den Umsatzsteuervoranmeldungen - deshalb haben uns die regelmäßigen Ausfälle des RZ zumindest in diesem Bereich nicht berührt. Die Frage ist, welche Konsequenzen nun aus dem mittlerweile über 24 Stunden dauernden Komplettausfall des Datev Übermittlungsweges zu ziehen sind? Ein verantwortungsvoller Dienstleister würde zumindest den direkten Übertragungsweg über Elster öffnen. Wenn ich allerdings aktuelle Visionen wie Klartax und FIBU Automat sehe, kann ich nicht daran glauben. Auf jeden Fall ist DATEV in den letzten Jahren mit massiven Fokussierung auf Cloud und Rechenzentrum überfordert und ein Ausfall hat ungleich größere Konsequenzen wie ein lokaler Ausfall bei einer Kanzlei. Die Verfügbarkeit des Rechenzentrums ist auf das Jahr gesehen durchaus Ich bin auf das weitere Vorgehen von Datev gespannt - vor allem auf die nächsten Werbeblättchen. Schönes Wochenende.
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