@Uwe_Lutz schrieb: @vogtsburger schrieb: Nachtrag: @Uwe_Lutz , was machen Sie, wenn Sie es nicht mehr rechtzeitig schaffen, die Daten für die UStVA per Datev-RZ bereitzustellen ? (diese Frage ist rein hypothetisch, da es bei Ihnen ja sicher nie vorkommt, dass Sie es nicht rechtzeitig schaffen 😉 ) ... per Telemodul hätten Sie noch eine Chance bis zum 10. des Monats um 23:59 Uhr ... natürlich auch per www.elster.de , aber das ist leider deutlich zäher Nachtrag/Korrektur: Datev übermittelt offenbar noch am Fälligkeitstag bis 23:55 Uhr Wow ! ... habe ich noch anders in Erinnerung (letzte berücksichtigte Einreichung im Rechenzentrum und Versendung der UStVA bis ca. 23:55 Uhr) also bis 23:55 Uhr habe ich das bisher immer geschafft 😁 Die DATEV hat die Zeiten der Übermittlung immer weiter ausgeweitet. Aus diesen Gründen muss inzwischen niemand mehr über das Telemodul übermitteln. Und sollte die Buchführung nicht mehr rechtzeitig fertig werden, erfassen wir die Daten im Tool DÜ Formular Rechnungswesen und übermitteln über das RZ. Dies wird dann in der Übermittlungsübersicht mit angezeigt und hat den charmanten Nebeneffekt, dass eine korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung, wenn man die Daten dann sendet, wenn die Buchführung fertig ist, auf jeden Fall als korrigiert gekennzeichnet wird, selbst wann man vergisst, die Kennziffer manuell zu setzen. Viele Grüße Uwe Lutz Nur als Anmerkung - Das Tool DÜ Formular fällt auch weg - also auch für Sie EDV zu Fuß per Elster...
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