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Gliederungsschema Bilanz und GuV nach Umstellung Kontenzweckzuordnung

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letzte Antwort am 26.08.2021 15:48:18 von Kerstin_Jürgens
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Kanzlei_Lamm
Beginner
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Halllo zusammen, 

 

ich habe folgendes Problem, wir haben bereits auf die neue Kontenzweckzuordnung umgestellt. Und ich habe eine kleine Kapitalgesellschaft, für die ich den Jahresabschluss 2020 gemäß Kontenzweckzuordnung angelegt habe. Wenn ich nun die Bilanz sowie die GuV ausgebe, ist das Gliederungsschema anders als bisher aufgebaut, 2 Beispiele hierfür: 

 

1. Bilanz/Umlaufvermögen: 

 

Bisher gab es die Position:

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2. sonstige Vermögensgegenstände 

 

NEU: 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  

 

Es erfolgt keine genauere Untergliederung. 

 

2. GuV: 

 

Bisher gab es folgende Positionen: 

1. Umsatzerlöse

2. Gesamtleistung

3. sonstige betriebliche Erträge

4. Materialaufwand 

5. Personalaufwand ...

 

NEU 

Rohergebnis (unter dieser Position sind alle Erlöskonten, sonstige Erträge u. Materialaufwendungen zusammengefasst) 

Löhne und Gehälter .... 

 

Unter Eigenschaften - Postenstruktur steht mir nur folgende Postengliederung zur Verfügung: 

- Bilanz HGB mindest klein

- Bilanz E-Bilanz Taxonomie 6.3 bzw. 6.4

 

Kann mir hier jemand sagen, wie ich das HGB-Schema auf evtl. "HGB erweitert" ändern kann? Ich hätte gerne die Bilanz und GuV im gleichen Gliederungsschema wie im Vorjahr ausgegeben. 

 

Vielen Dank für eure Mithilfe. 

d_z_
Fortgeschrittener
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Unter Punkt 3 der Antwort auf meine Fragen ist beschrieben, wo die Stammdaten geändert werden müssen:

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Neuer-Jahresabschluss-nach-Kontenzwecken-sehr-un%C3%BCbersichtlich/m-p/215974/highlight/true#M32026

 

Scheint ja meine Wunschliste nicht so abwegig zu sein.

 

 

Schwarze1
Beginner
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Gibt es dazu inzwischen eine Lösung? Man kann zwar aufwendig in den Stammdaten einfach die Gräßenklasse auf groß setzen und bekomme dann zumindest wieder halbwegs vernünftige Postenstrukturen.

 

Alle sonstige Aufwendungen bleiben dennoch ein großer schwarze Sack. Die bisher auch in der Beratung genutzte Untergliederung nach Kostenarten (Raumkosten, Werbekosten, Fahrzeugkosten usw.) fehlt völlig.

 

Ich kann nicht begreifen, wer auf diese Idee gekommen ist, das jetzt alles so zu verschlimmbessern, dass alle Berater, Mandanten und Bilanzleser (Banken) verzweifeln.

 

Hinzu kommt, dass mir mit den ganzen Coronahilfen eigentlich keine Zeit haben, auch bei unserer Tagesarbeit ewig nach Lösungen zu suchen, nachdem die DATEV der Meinung war, so wäre es schicker.

 

Hat jemand inzwischen eine Lösung gefunden, wie man wieder vernünftige Jahresabschlüsse, wie bisher gewohnt, ausgeben kann?

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Schwarze1 , 

 

gut dass Sie nochmal geantwortet haben 👍 und Ihre Fragen in den Raum gestellt haben. Ich habe den ersten Beitrag und die Antwort vor ein paar Tagen gelesen👀. Aus meiner Sicht war dass dann durch die Kennzeichnung Gelöst ✔️ erledigt. Auch bei Ihnen besteht jedoch weiterhin ein Problem und deswegen möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen🙂

Da meine Antwort länger geworden ist, eine kurze Antwort für die überfliegenden Leser und eine ausführliche Antwort auf Ihre Problemstellung. 

 

Schnelle Antwort🐎:

Sie können wie im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen auch im neuen Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen die Bilanz und GuV detaillierter ausgeben. In Ihrem Fall durch Einstellung der Gliederungstiefe Groß (erweiterte Gliederung). Wir werden voraussichtlich in Zukunft die Zuordnungstabelle aus dem Vorjahr bei der Umstellung berücksichtigen, bisher war nur die Größenklasse ausschlaggebend.

 

Ausführliche Antwort🐌:

Im neuen Jahresabschluss wird in den Stammdaten unterschieden zwischen:

 

  • Größenklasse und
  • Gliederungstiefe.

 

Größenklasse: Die Größenklasse wird bei Rechtsformen benötigt, welche nach dem HGB grundsätzlich buchführungspflichtig und offenlegungspflichtig sind (§§ 267, 267a HGB).

 

Gliederungstiefe: Je nach Größenklasse sind verschiedene Gliederungstiefen einstellbar. Die Gliederungstiefe bestimmt wie detailliert die Bilanz und GuV gegliedert sind. Es kann keine niedrigere Gliederungstiefe als Größenklasse eingestellt werden. Also zum Beispiel bei einer großen Kapitalgesellschaft (Größenklasse) kann keine Gliederungstiefe Kleinst (MicroBilG) eingestellt werden.

 

Um auf Ihr Problem zurückzukommen:
Eine Änderung der Größenklasse löst ihr Problem nicht. Die Lösung Ihres Anliegens ist: Gliederungstiefe auf Groß (erweiterte Gliederung) ändern. Bei dieser Gliederungstiefe gibt es weitere Posten im Vergleich zur HGB-Gliederung Groß. Nachfolgend der Vergleich der Gliederungstiefen:

Vergleich_groß_und_erweitert.png

 

In den nachfolgenden Screenshots im Programm gezeigt im Vergleich Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen und neuer Jahresabschluss:

Stammdaten_Vergleich.png

 

Blick in die Zukunft:

Bei der Umstellung auf den neuen Jahresabschluss wird aktuell nur die Größenklasse geprüft und dementsprechende Vorbelegungen vorgenommen. Wenn Sie also im Vorjahr eine Zuordnungstabelle mit erweiterten Gliederung hatten und der Mandant "klein" ist, wurde eine niedrige Gliederungstiefe mit entsprechend reduzierten Ausweis vorbelegt. Das führte bei Ihnen leider zu Unmut 😤. Eine Änderung diesbezüglich wird aktuell stabilisiert. 
In Zukunft werden wir die Zuordnungstabelle bei der Vorbelegung mit einbeziehen. Das heißt zum Beispiel: Wenn Sie im Vorjahr eine erweiterte Gliederung über die Zuordnungstabelle eingestellt hatten, werden wir auch in der Gliederungstiefe bei der Umstellung eine erweiterte Gliederung einstellen.
Die Freigabe der geänderten Logik ist voraussichtlich mit den DATEV-Programmen 15.0 (Vollversion, 05.08.2021).

 

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner (leider sehr ausführlichen) Antwort weiterhelfen. Falls noch etwas offen ist, gerne hier Rückmeldung geben🙂.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

Schwarze1
Beginner
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Danke für die schnelle Antwort.

 

Erstaunlicherweise ist heute bei unseren Mandanten HGB erweitert vorbelegt. Ich bin begeistert!

 

Wir des irgendwann wieder ermöglicht, über die Auwertungen direkt angezeigte Kontennachweise ausdrucken zu können? Wir gehen jetzt den Umweg über Bestand/ ausgeben/ PDF erstellen bzw. drucken. Das ist mühsam und nervt alle Mitarbeiter.

 

Schwarze1_0-1623318764270.png

 

Ich bedanke mich nochmals für die umgehende Hilfe.

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Schwarze1,

 

sehr gerne😊!

 

In Jahresabschluss entwickeln können Sie den Kontennachweis über Rechte Maustaste | Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz drucken🖨. Wenn als Drucker den SkyPDF pro Driver auswählen, bekommen Sie den Kontennachweis auch als PDF-Datei.

 

Stört Sie hier die Optik? Möchten Sie den identischen Kontennachweis drucken wie über Jahresabschluss ausgeben (Aufruf: Bestand | Ausgeben | Jahresabschluss)? Was ist der Prozess dahinter? Für was wird der Ausdruck/Export benötigt? Hilft Ihnen ggf. die neue Notiz-/Statusfunktion?

 

Gerne halte ich Ihre Anregung bei uns fest📮. Zugleich muss ich Ihnen jedoch sagen, dass aktuell diesbezüglich keine Änderung geplant ist.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

Schwarze1
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Der Ausdruck ist im Querformat und umfasst damit viel mehr Blätter, da Informationen mit ausgegeben werden, die ich nicht benötige, außerdem ist es sehr unübersichtlich, das Einzelkonten und Postensummen ohne Abgrenzung untereinander stehen.

 

Vielleicht ist es gestrig, aber wir alle arbeiten beim Erstellen des JA tatsächlich noch mit gedrucktem Papier für Anmerkungen und Markierungen. Vielleicht gewöhnt uns das die DATEV ja jetzt ab 😆

 

Wir können übrigens immer noch nicht fassen, dass ohne Installation eines Updates von gestern abend bis heute die erweiterte Gliederung voreingestellt ist und sind damit eigentlich rundum glücklich.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Schwarze1,

 

ja okay, kann ich nachvollziehen.

 

Ich glaube die Arbeitsweisen sind in den Kanzleien sehr unterschiedlich und mit Ihrer Arbeitsweise sind Sie definitiv nicht alleine 🙂. Ich glaube aber auch, dass die digitalen Möglichkeiten das gedruckte Papier nach und nach reduzieren werden. Vielleicht gewöhnen wir Ihnen das ab, aber dann hoffentlich nur deshalb, weil die digitale Möglichkeit die bessere ist 😉.

 

Bezüglich der erweiterten Gliederung: Da war wohl eine Fee am Werk. Ich kann die Änderung auch nicht glauben. Aber wenn alles gut ist, wieso nach dem Schlechten suchen 😎👍.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

Gast2
Beginner
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Ich befinde mich im Bilanzbericht mit AP Compact: es erscheint die Fehlermeldung "Für die Ausgabe der Auswertung fehlt ein Gliederungsschema". Unter Datei | Vorbereiten | Eigenschaften kann ich dieses jedoch nicht auswählen, weil das Feld ausgegraut ist. Wie bekomme ich das Gliederungsschema eingestellt?

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Kerstin_Jürgens
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gast2 ,

 

in AP compact können Sie das Gliederungsschema im Dokument selbst nicht ändern, da in diesem Fall die Datenbasis aus Kanzlei-Rechnungswesen stammt.

Für die Aufbereitung der Auswertungen und des Erläuterungsberichts im Dokument muss in Kanzlei-Rechnungswesen eine entsprechende Zuordnungstabelle eingestellt werden.

 


Vorgehen:

 

1. In das Programm Kanzlei-Rechnungswesen wechseln und den betreffenden Jahresabschlussbestand öffnen.

2. Stammdaten | Mandantendaten wählen.

3. In der Übersicht unter Mandantendaten Rechnungswesen auf den Eintrag Jahresabschluss klicken.

4. In der Liste Zuordnungstabelle/Version die gewünschte Zuordnungstabelle wählen.

5. Auf Datei | Speichern und Schließen klicken.

6. In das Dokument in Bilanzbericht / Abschlussprüfung wechseln.

7. Die Programm-Meldung #WP46582 mit Ja bestätigen.

 

- oder -

 

Wenn die Programm-Meldung nicht angezeigt wird, das Dokument über Start | Aktualisieren mit den Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen aktualisieren.

 

Viele Grüße,

Kerstin Jürgens

DATEV eG

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Gast2
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In den neuen Stammdaten gibt es doch die Möglichkeit zur Auswahl der Zuordnungstabelle nicht mehr? Wo kann ich das jetzt einstellen?

 

"4. In der Liste Zuordnungstabelle/Version die gewünschte Zuordnungstabelle wählen."

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Jürgens
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gast2 ,

 

das ist korrekt! Wenn der Abschlussbestand bereits umgestellt ist, dann werden diese Eigenschaften über die Stammdaten hinterlegt. Dann sollte aber die genannte Programm-Meldung nicht erscheinen. Das müssen wir uns genauer anschauen.

 

Bitte wenden Sie sich an den Programmservice Abschlussprüfung, damit wir den Sachverhalt prüfen können.

 

Sie erreichen uns schriftlich per Servicekontakt oder telefonisch unter +49 911 319 37891.

 

Den Servicekontakt finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter Kontakt zu DATEV-Services | Servicekontakt oder senden Sie mir eine Private Nachricht mit ihrer Beraternummer und dem Ansprechpartner. Dann lasse ich Sie bzw. den genannten Ansprechpartner zurückrufen.

 

Viele Grüße,

Kerstin Jürgens

DATEV eG

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letzte Antwort am 26.08.2021 15:48:18 von Kerstin_Jürgens
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