@Kristin_Frohmeyer wenn die neue Mutterschutzfrist direkt im Anschluss an eine bestehende Elternzeit beginnt, wird als Berechnungsgrundlage für den aktuellen Mutterschutz der Zeitraum vor Beginn der Elternzeit bzw. des vorherigen Mutterschutzes herangezogen. Hier muss ich nachfragen, stehe komplett auf dem Schlauch und die KK weiß es auch nicht. Mutterschutzfrist 1 Februar 2022-Mai 2022, anschließend Elternzeit. Diese endet vorzeitig im November, da wieder schwanger. fiktive Zahlen: November-Januar 2022 Brutto je 3.000 €, netto 2.000 € , täglicher Zuschuss Mutterschaftsgelt 55 € Welche Gehaltsangabe mache ich jetzt. Ins brutto und netto die Werte von November 2021 bis Januar 2022 analog der ersten Mutterschutzfrist, also 3.000 bzw. 2.000 €, Brutto = netto entsprechend Mutterschaftsgeldzuschuss mit Datum Februar-Mai 2022 (Zeit vor Elternzeit), also bei 30 Tagen je 1.650 € oder muss ich Februar-Mai 2022 frisch ausrechnen brutto und netto gem. LOVOR (netto nun etwas höher, da Anstieg Grundfreibetrag)? Ich hoffe, dass mich jemand vom Schlauch schubsen kann 🙂 Danke
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