@Elke66 schrieb: Hallo, habe Arbeitnehmer, der bereits mit Abrechnung Januar 2026 ausgetreten ist. Die Aktivrente kann ja mit Update erst ab März 2026 - mit rückwirkender Korrektur ab Januar 2026 - gerechnet/korrigiert werden. Frage bzw. hat jemand eine Lösung, sind bzw. müssen für diese Arbeitnehmer Korrekturen vorgenommen werden. Eine Korrektur kann vorgenommen werden. Jedoch ist Vorsicht bei einer bereits ausgehändigten Lohnsteuerbescheinigung geboten. Die Frage, ob eine Korrektur verpflichtend durchzuführen ist, sollte meiner Meinung nach von einem Arbeitsrechtler abgeklärt werden.
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