Hallo, wenn Sie die E-Rechnung als Vorschussrechnung verarbeiten, wird die Rechnung im XML-Datensatz als Vorschussrechnung (Code 326) gekennzeichnet. Bei Selbstzahlern kann ich Ihnen, bezüglich einer Jahresrechnung, programmtechnisch folgendes sagen: In Rechnungsschreibung kann der Schlusstext bei der E-Rechnung nicht individuell angepasst werden. Weiterhin kann der Buchungssatz einer Rechnung in Rechnungsschreibung auch nicht auf regelmäßig wiederkehrenden Buchungen aufgeteilt werden (auch nicht bei Papierrechnung und Digitale Rechnung). Ergänzende Informationen zur Rechnung können Sie im Zusatztext in den Grundwerten der Rechnung erfassen. Der Zusatztext der Rechnung wird auf der E-Rechnung angezeigt. Wenn eine Rechnung verarbeitet wird, wird bei Nutzung der Schnittstelle, ein Buchungssatz erzeugt mit dem hinterlegten Konto. Wenn Sie den Buchungssatz aus Rechnungsschreibung abstellen und in der Buchhaltung einlesen, wird er entsprechend in Ihrer Kanzleibuchhaltung angezeigt. Bei Selbstzahlern könnten Sie auf eine monatliche Rechnung umstellen. Ein Leistungsdatum in der Zukunft ist nicht möglich. Sie können in der Gegenrechnung einen Leistungszeitraum angeben. Oder Sie erstellen die monatliche Rechnung erst, wenn die Leistung erbracht wurde. Wenn eine E-Rechnung fehlerfrei verarbeitet wurde, hat DATEV E-Rechnung Service die E-Rechnung an den Mandanten gesendet bzw. bereitgestellt. In Rechnungsschreibung finden Sie die Rechnung dann unter "Abgerechnete Rechnungen" mit dem Status A. Im Dokument 1071299 finden Sie einen Screenshot bei Nr. 2.2. Informationen finden Sie auch in der Versandübersicht - Dok.-Nr. 1003083 Wenn die Rechnung nicht erfolgreich verarbeitet werden konnte, finden Sie die Rechnung unter "Fehlerhafte Rechnungen". Spätestens beim nächsten Start der Rechnungsschreibung werden Sie auch unter " Fehler und Hinweise " darauf hingewiesen, dass eine Rechnung nicht fehlerfrei verarbeitet und somit auch nicht an den Mandanten gesendet wurde. Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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