Hallo Herr Fürther, vielen Dank für Ihre Antwort. Da ich ledigich interessierter Laie bin auf dem Gebiet der vielen Gesetz, habe ich eine Verständnisfrage: Nach § 69 SGB IX ist keine weitere Meldung mehr vorzunehmen. Nach meiner Auffassung bedeutet dies, dass keine weitere Meldung vorgenommen werden muss. Dass bedeutet meiner Meinung nach aber eben nicht, dass keine weitere Meldung vorgenommen werden darf, Ich bitte freundlich darum, diesen feinen, aber ggf. relevanten Unterschied noch einmal zu prüfen bzw. prüfen zu lassen in der Hoffnung, darüber ggf. doch noch eine Möglichkeit zu finden, die EEL-Meldung zuzulassen. Vielen Dank und einen schönen Tag.
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