Hallo, @NaJu2008 schrieb: Also mal ehrlich, außer dem Anspruch auf Krankengeld lohnt sich die Teilrente doch eher weniger auch wenn das hier ein wenig Wissen am Rande ist, fasse ich mal zusammen: Der Vorteil der Teilrente auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze lohnt sich nicht nur bei abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern zum Teil auch bei nicht Erwerbstätigen, die einen Pflegebedürftigen pflegen, der mindestens Pflegegrad 2 hat, weil: 1. im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung noch Anspruch auf Krankengeld besteht und 2. weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt werden und damit zu jedem 1.7. eine Rentenanpassung (auch) aufgrund der weiteren Beitragszeiten erfolgt. Wenn also Ehefrau A (67 Jahre alt, Altersvollrentnerin) ihren Mann (Pflegestufe mindestens 2) pflegt, dann sollte sie prüfen (lassen), ob ein Umschwenken auf eine 99%-ige Teilrente ihr nicht einen Vorteil im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung verschafft. Die Wahl zwischen Teil- und Vollrente kann wohl, so in einem Webinar gehört, monatlich neu ausgeübt werden. Im Auge behalten sollte man aber Zusatzversorgungsleistungen, die wohl für ihre Auszahlung eine Altersvollrente voraussetzen. Komplexes Thema halt 😉 VG
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