...und was nützt der Anspruch, wenn die Finanzverwaltung im Januar das Vorjahr noch gar nicht veranlagen kann? Im Zweifel doch gar nichts. Hier hakt es leider bei der zeitnahen Bereitstellung der Formulare und der Elstermöglichkeit durch die OFDs. Da nehme ich es in Kauf, dass ich eben erst im Sommer die KSt elektronisch übermitteln kann, dann aber i.A. nach vier bis fünf Wochen die Bescheide auch in den Händen halte. Alles nicht schön und keine Arbeitserleichterung auf unserer Seite, weil man ja später (oft Monate nach Erstellung des Jahresabschlusses) die Formulare überarbeiten und dann elektr. übermitteln muss, aber vielleicht förderlich im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem FA. michaelleist : hier wird das Problem der fehlenden Formulare so gelöst, dass im Rahmen der Abschlusserstellung/-Besprechung eine Berechnungsliste (Ergebnisübersicht aus KSt und GewSt-Berechnung) bereitgestellt wird. Meist interessiert den Mandanten eh nur das Ergebnis, also Nachzahlung bzw. Erstattung. Die endgültigen Formulare werden dann tatsächlich erst im Frühjahr, wenn sie zum Druck bereitstehen, nachgeliefert. Und ein drittes Mal fassen wir das Ganze dann an, wenn die elektronische Übermittlung endlich möglich ist... Das gefällt mir ganz und gar nicht, nur habe ich aktuell keine bessere Lösung gefunden. Sowas nennt sich dann Bürokratieabbau, und zwar ganz im Sinne der Finanzverwaltung, nämlich verlagert auf den Steuerpflichtigen bzw. seinen Berater...
... Mehr anzeigen