Werden Aufgaben aber auch für Tätigkeiten genutzt bei denen es nicht so wichtig ist sie bis zur Fälligkeit zu erledigen, oder zur Selbstorganisation (ich kann oder will mich jetzt nicht darum kümmern, aber erinnere mich später nochmal daran) dann sorgt die aktuelle Prüfung für Sie leider für zusätzlichen Aufwand, in der Form, dass eine neue Fälligkeit gesetzt werden muss. Die Prüfung ist für viele Szenarien schlicht zu hart bzw. unpassend und damit war es von uns leider eine falsche Einschätzung bzw. ein Fehler. Das tut mir Leid. ABER...gibt es zu folgenden Fragen bei den Anwendern evtl. unterschiedliche Meinungen? Wie gehen Sie denn in Ihren Abläufen mit der Fälligkeit bei Aufgaben um? Wie verbindlich ist diese? Ist der Hinweis in der Meldung in allen Fällen verzichtbar? Das ist genau die Art, wie ich die Aufgaben überwiegend nutze: als Erinnerung, teilweise sogar als Ersatz für die Aufträge, da mir diese nicht so gut gefallen, u.a. weil die Historie fehlt (EO classic). Andere nutzen dafür Outlook, ich wollte gern alles aus einem Guss und habe mich über die Aufgaben und den Datev-Terminkalender organisiert. Bin damit allerdings noch nicht so richtig glücklich. Ich nutze verschiedene Aufgabenarten, habe auch zusätzlich eigene angelegt. Meine Standarderinnerung ist eine eigene Aufgabenart. Ein Beispiel: Tee ist alle, also gibt es eine neue Aufgabe "Tee einkaufen". Die Fälligkeit wird auf den 27. gesetzt, die Erinnerung ploppt am 26. auf. Schaffe ich den Einkauf am 26. nicht, verschiebe ich im Hinweis der Aufgabe dann die Erinnerung um einen oder zwei Tage. Bisher blieb die Fälligkeit am 27. erhalten und damit die Aufgabe fett, so dass die Aufgabe hervorstach. Damit ist die Fälligkeit hier nicht statisch und auch keine Frist. Für "richtige", wichtige Fristen mit festen Fälligkeiten wird eine andere Aufgabenart gewählt, die dann auch verbindlich ist (Fristenkontrolle, WV...) "Ist der Hinweis in der Meldung in allen Fällen verzichtbar?" - Welchen Hinweis meinen Sie?
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