Hallo Datev,
warum kommt beim Verlassen der Stammdaten folgende Meldung:
wenn die Buchhaltung 2018 schon genutzt wurde, der Jahresabschluss aber noch nicht eröffnet worden ist (was ja vor allem Anfang des Jahres normal ist :-).
Die Stammdaten geht das doch gar nichts an; die Abfrage der ZOT erfolgt sinnvollerweise beim Eröffnen des Jahresabschlussteils. Ist die Meldung ein Fehler, der aufgrund der Integration der JA-Stammdaten in die ZMSD noch nicht ausgebaut worden ist? Der Hinweis ist fehleranfällig, da die richtige ZOT demjenigen, der gerade in den Stammdaten aktiv ist, gar nicht bekannt ist (und auch nicht sein muss).
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Tja, warum ist denn auch die Nennung der Branche "ein Muss"?
Ich gebe in solchen Fällen immer eine völlig veraltetet alte Kanzlei-ZOT an (steht immer an Stelle 1) und komme so nach "Meckern" des Programmes weiter. Stammdaten "ausgetrickst", fertig.
Der Sachbearbeiter schlüsselt sich das dann später schon hin, wenn der JA ansteht....
Doofe Funktion (wie Sie ja auch sagen, geht es die Stammdaten ja auch nix an)...wird mit doofer Reaktion ausgekontert......
Da eine Antwort von DATEV zu erwarten, na ja......
Der Sachbearbeiter schlüsselt sich das dann später schon hin, wenn der JA ansteht....
Und da liegt mE das Problem. Wenn ich einen Abschluss eröffne, schaue ich auch nicht immer genau nach der Zuordnungstabelle. Wenn ich den Vorjahresabschluss gemacht habe, wird ja da ZOT vom letzten Jahr in einer neuen Version vorgeschlagen und ich gehe nicht davon aus, dass jemand anderes in den Stammdaten rummehrt. Das ist am Ende nix, was sich nicht wieder berichtigen liese, aber halt Mehraufwand.
Ich persönlich ignoriere die Meldung immer - auch wenn es nervt - bis wirklich der Abschluss eröffnet wird.
Ich persönlich ignoriere die Meldung immer - auch wenn es nervt - bis wirklich der Abschluss eröffnet wird.
... genau .. und deshalb, liebe Datev, weg mit diesem unsinnigen Hinweis.
Solange noch Programmierer in Nürnberg zugange sind, die gute Software machen wollen, müssten diese solche Hinweise ausmerzen wollen...
Das kommt ja "nur" bei neuen Mandaten vor, die eingerichtet werden. Da gibt's ja kein Vorjahr. Und diese Meldung kommt auch nicht bei bestehenden Beständen.
Zumal jeder JA-Mitarbeiter weiß, was er zu tun hat.....
Das kommt ja "nur" bei neuen Mandaten vor, die eingerichtet werden. Da gibt's ja kein Vorjahr. Und diese Meldung kommt auch nicht bei bestehenden Beständen.
Zumal jeder JA-Mitarbeiter weiß, was er zu tun hat.....
Leider nicht, das kommt bei allen Mandanten hoch, bei denen die Fibu im neuen Jahr gebucht wurde, der Jahresabschluss aber noch nicht:
Wenn dann in den Stammdaten eine Änderung gespeichert wird, (z.B. neue Telefonnummer), erscheint der Hinweis:
Das ist ja wohl Blödsinn.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Zumal jeder JA-Mitarbeiter weiß, was er zu tun hat.....
Natürlich. Ich will ja auch nicht sagen, dass es richtig ist, was ich tue. Sicher kann man erwarten, dass der JA-Bearbeiter die ZOT beim Eröffnen des JA-Bestandes kontrolliert. Mach aber eher selten einer. Und Meldungen zu ignorieren ist ja noch schlimmer - mit einer fängt es an und irgendwann sind es 20 und davon 5 Hochbrisant und 10 wichtig.
Aber es ging ja darum aufzuzeigen, dass es so, wie es ist, Anfälliger für Fehler ist, da eben genau solche Reaktionen, wie bei mir, damit hervorgerufen werden. Und ich bin mir sicher, dass es so, wie ich es mache, eher die Regel als die Ausnahme ist.
Das es Nonsens ist, ist klar.
Wie verfahren Sie denn bei dieser Meldung. Gegen Sie gleich die richtige ZOT ein? Das ist ja dann müßig. Zumindest, wenn derjenige, der die Leistung anlegt oftmals nichts mit der Leistungserstellung zu tun hat bzw. zu tun haben könnte.
Was auch total nervig ist, sind neuerdings die Fragen nach der Rechtsform und der Gewinnermittlungsart. Die sind ja definitiv neu.
Natürlich ignoriere ich den Hinweis ... aber ich erwarte normalerweise von meinen MitarbeiterInnen, dass Hinweise alle abgearbeitet werden, da ich nicht mit Zwangsstammdatenabgleichen etc. beglückt werden möchte, wenn ich mir einen Datenbestand anschaue.
Hinweise, die Unfug sind, soll die Datev deswegen entfernen.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Datev,
warum ist die Frage ohne Beantwortung in den Bereich Rechnungswesen verschoben worden?
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Das mit der Rechtsform ist nicht nur nervig, sondern auch problematisch, weil nicht alle möglichen Rechtsformen auch auswählbar sind. Relevant ist das offenbar für die neue Kontenzweckprüfung. Deren Probleme wurden bereits an anderer Stelle diskutiert.
In der E-Bilanz kann man inzwischen immerhin als letzte Möglichkeit eine "Sonstige Personengesellschaft" auswählen, in den Stammdaten der ZMSD geht das leider noch nicht.
Sehr geehrte Frau Schönweiß, sehr geehrter Herr Lachmann,
gibt es einen Grund, warum hierzu bislang (über vier Monate) keinerlei Antwort der Datev erfolgt ist? Die Abfrage beim Verlassen der Stammdaten ist Unfug (siehe die von uns Anwendern geführte Diskussion; interessant wäre, wann die Datev es schafft das auszubauen)
Freundliche Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
für die einen ist es Unfug, für die anderen ist es eine praktische Gedankenstütze. Den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden ist leider nicht immer ganz einfach.
Zu unseren Hintergründen:
Bei den Stammdaten prüfen wir u.a., ob Daten fehlerhaft sind oder wo Daten noch ergänzt werden müssen. Dies kann auch einen nachgelagerten Prozess betreffen. Damit wir Sie in Ihrem Arbeitsablauf nicht unterbrechen, unterscheiden wir bei den Meldungen zwischen Hinweisen, Warnungen und Fehlern. Warnungen können jederzeit vom entsprechenden Sachbearbeiter abgearbeitet oder solange ignoriert werden, bis Sie bei dem jeweiligen Prozess-Schritt angelangt sind. Die Warnung zur fehlenden Zuordnungstabelle können Sie zum Beispiel stehen lassen, bis Sie einen Jahresabschluss erstellen möchten.
Da wir Sie, Ihre Kollegen und Ihre Mitarbeiter bei der Bearbeitung in unseren Programmen bestmöglich unterstützen möchten, können wir nicht grundsätzlich auf Prüfungen zu fehlenden Eingaben verzichten. Allerdings kann ich Ihnen in Aussicht stellen, dass die Prüfung auf eine vorhandene Zuordnungstabelle mit der neuen Wertaufbereitung des Jahresabschlusses nicht mehr angezeigt werden wird (geplant Jahreswechsel 2019/2020).
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bosch-Frühauf
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Herr Schmitz,
für die einen ist es Unfug, für die anderen ist es eine praktische Gedankenstütze. Den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden ist leider nicht immer ganz einfach.
Zu unseren Hintergründen:
Bei den Stammdaten prüfen wir u.a., ob Daten fehlerhaft sind oder wo Daten noch ergänzt werden müssen. Dies kann auch einen nachgelagerten Prozess betreffen. Damit wir Sie in Ihrem Arbeitsablauf nicht unterbrechen, unterscheiden wir bei den Meldungen zwischen Hinweisen, Warnungen und Fehlern. Warnungen können jederzeit vom entsprechenden Sachbearbeiter abgearbeitet oder solange ignoriert werden, bis Sie bei dem jeweiligen Prozess-Schritt angelangt sind. Die Warnung zur fehlenden Zuordnungstabelle können Sie zum Beispiel stehen lassen, bis Sie einen Jahresabschluss erstellen möchten.
Da wir Sie, Ihre Kollegen und Ihre Mitarbeiter bei der Bearbeitung in unseren Programmen bestmöglich unterstützen möchten, können wir nicht grundsätzlich auf Prüfungen zu fehlenden Eingaben verzichten. Allerdings kann ich Ihnen in Aussicht stellen, dass die Prüfung auf eine vorhandene Zuordnungstabelle mit der neuen Wertaufbereitung des Jahresabschlusses nicht mehr angezeigt werden wird (geplant Jahreswechsel 2019/2020).
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bosch-Frühauf
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
Nette Sätze.
Und am Ende dann "dass die Prüfung auf eine vorhandene Zuordnungstabelle mit der neuen Wertaufbereitung des Jahresabschlusses nicht mehr angezeigt werden wird"....
Läuft.....
Danke für die mannigfaltigen Ausführungen!
MfG
A. Hofmeister
Hallo Frau Bosch-Frühauf,
...für die einen ist es Unfug, für die anderen ist es eine praktische Gedankenstütze. Den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden ist leider nicht immer ganz einfach.
...
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
nur mal zum Hintergrund meiner deutlichen Worten: Wenn die Abteilung "Produktmanagement und Service Jahresabschluss" der Datev über vier Monate zu einer solchen Frage keine Stellung nimmt, fühle ich mich als Anwender, der Programmverbesserungsvorschläge macht, nicht ernst genommen.
Und warum kann man dann nicht sagen knapp , ja das ist richtig, wir ändern das? Die Abfrage erfolgt zukünftig nur dann, wenn der Jahresabschluss angelegt wird ...
Die Chance, dass die Bearbeiterin, die den Jahresabschluss erstmalig eröffnet, weiß, was sie tut, ist deutlich größer, als das der Mitarbeiter, der die Angaben zum Kind, zur Steuer- oder Telefonnummer ändert, sich Gedanken zur Größenklasse und ZOT macht.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
die Unterscheidung nach Hinweis-, Warn- und Fehlermeldungen hat Frau Bosch-Frühauf ja bereits beschrieben. Hier liegt es m. E. tatsächlich im Auge der Nutzerin bzw. des Nutzers, ob und an welcher Stelle solche Meldungen Sinn machen. Das ganze ist ja auch von der Stammdatenorganisation in der Kanzlei abhängig.
Jedenfalls sehe ich das nicht so dramatisch - wenn nun zunächst Stammdaten zentral erfasst werden und noch Unklarheit über bestimmte Daten herrscht, muss man dann einfach wissen, welche Hinweis- oder Warnmeldungen vorerst zu ignorieren sind. So auch bei der Warnung wegen der Zuordnungstabelle.
Bei der angekündigten Abschaltung dieses Hinweises handelt es sich meiner Meinung nach aber nicht um die "Umsetzung eines Wunsches" - dies dürfte vielmehr dem Umstand geschuldet sein, dass zum kommenden Jahreswechsel der ganze Bereich der Jahresabschluss-Stammdaten umgebaut wird und die Zuordnungstabellen in der jetzigen Form weitestgehend abgelöst werden.
Falls Sie dieses Thema interessiert, empfehle ich einen Blick in das kurze Video:
https://www.datev.de/kontenzweck
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Nichtsdestotrotz ist dieser "Hinweis" trotzdem "prozesshemmend.
Vor allem wenn von der Mandatsanlage bis zur Bearbeitung mehrere Beteiligte involviert sind. Ein Sekretariat hat oftmals nicht den Hintergrund, eine entsprechende ZOT einzurichten. Kann man sich auch erst mal sparen, wenn der JA in "Ferne" ist.....
Das ganze Konstrukt der Stammdaten gehört ja sowieso auf den Prüfstand.
Aber da haben Sie einen echt tollen anderen Beitrag ins Leben gerufen!
VG,
Andreas Hofmeister
Hallo Herr Wielgoß,
die Angaben zur Zuordnungstabelle haben m.E. gar nichts in den Mandantenstammdaten zu suchen. Das sind Rewe programmspezifische Einstellungen, die im Rechnungswesenprogramm hinterlegt werden müssten.
Die Veranlagungsart bei der ESt ist ja richtigerweise auch nicht in den ZMSD gespeichert .. und im Lohnbereich hat man Betriebsnummer aus den ZMSD herausgenommen (was ich schade finde, weil das wirklich eine Stammdatenangabe des Unternehmens ist). Ich ärgere mich immer , wenn ich zum Ändern der ZOT bei einer 4/3 Rechnung von S2103 auf S2203 die ZMSD aufrufen muss.
Das ist aber sicher Ausfluss der halbfertig abgebrochenen PRO Umstellung.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
auch über die Zentralisierung der Rechnungswesen-Stammdaten in den Mandantendaten kann man diskutieren.
Hier nur ein kleiner Tipp: Zum Ändern der Zuordnungstabelle müssen Sie nicht in die Mandantendaten wechseln. Die Änderung der Zuordnungstabelle kann direkt in den Jahresabschlussauswertungen aufgerufen werden:
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Der nächste Kropf sind die Branchenzugehörigkeiten...
Anstatt es optional zu schlüsseln, lässt man ggfls. erst mal auf 99.99.99 ...
Kann man sich auch schenken. Auch wenn es nur 3 Klicks sind. Und auch wenn es für einen Betriebsvergleich nötig wäre.
Wäre, wenn man es denn wollte....
Durch eine hohe Anzahl von Angaben zur Branche kann die Datev das Produkt Branchenvergleich besser verkaufen. Leider überhört die Datev die Kritik daran seit Jahren penetrant. Viellicht werde ich meine 99.99.9 Schlüsselung aus Protest durch phantasievolle beliebige Schlüssel ersetzen. Dann hat die Datev vielleicht endlich ein Einsehen und wird das Pflichtfeld zum Kannfeld umschlüsseln.