@merchantofdoubt schrieb: Die Frage ist doch, wie werden Beweise erhoben. ... Die beweisbelastete Partei behauptet, dass das Beweismittel (Urkunde, Zeuge, Augenschein, Sachverständiger) eine Tatsache belegt. Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass bereits die Behauptung der Tatsache nicht konkret genug erfolgt sei, muss es genauso wenig Beweis erheben, wie in dem Fall, dass die Tatsache unstreitig ist, es es weil die Tatsache ausdrücklich zugestanden wird, sei es weil das Bestreiten unzureichend ist. An dieser Stelle könnte KI ggf. eine Unterstützung bieten. Ob im ersten Prüfungsschritt die Tatsachenbehauptung ausreichend konkret vorgetragen und behauptet ist oder nicht, liegt, wie die Entscheidungen zeigen, sehr stark im Ermessen des jeweiligen Richters. Daher haben Fragestellungen im Vorfeld einer Beweiserhebung erheblichen Einfluss auf den Verfahrensverlauf. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung, stellt sich die Frage nach dem Beweismittel: Urkunde, Zeuge, Augenschein, Sachverständigengutachten. Ob ein Dokument die Tatsache beweist oder nicht ist in vielen Fällen genauso zweifelhaft, wie die Beurteilung der Notwendigkeit einer Beweisaufnahme überhaupt. Denn, anders als im Common Law (in seiner Reinform) ,ist in unserem Rechtssystem nicht der Wortlaut maßgeblich, sondern das von den Beteiligten Gewollte. Für alle Interessierten ist der Haakjöringsköd-Fall des Reichsgericht (Urteil vom 08.06.1920), der Lektüre empfohlen. Wenn wie in diesem Fall beide Parteien der Meinung sind, dass Haakjöringsköd Walfischfleisch bedeutet und nicht, wie richtig Haifischfleisch, dann hilft eine KI bei der Analyse von Schreiben bei denen der eine ein Fass Haakjöringsköd bestellt und der andere die Lieferung eines Fass Haakjöringsköd bestätigt nicht wirklich weiter. @merchantofdoubt schrieb: ... Als Nichtjurist wäre meine Vorstellung, dass die Sichtung und Kategorisierung von Dokumenten hier einen Schwerpunkt darstellt. Gerade dort könnten die neuen Sprachmodelle/KI unterstützen. ... Bei der Sichtung und Kategorisierung von Dokumenten kann die KI möglicherweise tatsächlich behilflich sein. Wie aber soll eine KI bewerten, ob und wie eine Zeugenaussage lauten wird? Wie zu welchem Ergebnis ein Sachverständiger gelangt? In der Praxis erlebe ich regelmäßig, dass die Erzählungen von Zeugen vor und in der Verhandlung wenig gemeinsam haben. Die Qualität der Sachverständigen ist ebenfalls sehr unterschiedlich. In einer Akte hat der Mandant drei Sachverständige mit der Bewertung einer Immobilie beauftragt und drei unterschiedliche Werte zum relevanten Stichtag erhalten. Keine der Bewertungen ist grundsätzlich falsch, setzt aber geringfügig andere Schwerpunkte. Wie will eine KI diese Unsicherheit nachvollziehbar in ihre Prognose einbeziehen? Der referenzierte Beitrag behauptet (nach meinem Verständnis), dass Ergebnis des Verfahrens prognostizieren zu können, nicht aber den Berater nur bei der Durchdringung des Sachverhaltes zu unterstützen. @merchantofdoubt schrieb: ...Und bezüglich der Antizipation bei Änderung der Rechtsprechung wäre mir unklar, warum dieses Problem sich nur auf die KI bezieht. Dieses Problem hat der Jurist doch prinzipiell genauso. Wenn der BFH morgen seine Rechtsprechung zu einen Thema ändert, dann wird er einen Steuerberater mit KI-Unterstützung genauso überraschen, wie einen Steuerberater ohne KI-Unterstützung. Genau: Genau wie ein Berater nur bedingt erahnen kann, dass eine Änderung der Rechtsprechung eintritt, muss auch die KI an dieser Stelle versagen. Allerdings unterstelle ich, dass jeder Berater seine Weiterbildungsobliegenheit ernst nimmt und daher zumindest einen groben Überblick über die nur in der Fachliteratur diskutierten Überlegungen hat, die zu einer solchen Änderung der Rechtsprechung führen. Wie eine KI solche Änderungen berücksichtigen soll, erschließt sich mir nicht, bzw. nur für den Fall, dass das KI-System allumfassenden Zugriff auf sämtliche Informationen hat. Ob dies tatsächlich gewollt ist soll an dieser Stelle offen bleiben. @merchantofdoubt schrieb: ... Der Berater mit KI-Unterstützung wird bei gleichbleibender Rechtsprechung nur deutlich Zeit einsparen. ... Ein Berater, der sich (nahezu) täglich mit einer konkreten Materie beschäftigt, kann sehr genau abschätzen, wie wahrscheinlich ein Prozess gewonnen oder verloren geht, denn Teil der Prognose ist auch, das bewerten von zweideutigen "Beweismitteln" und Sachverhalten. An welcher Stelle hier eine Zeitersparnis eintreten soll, sehe ich nicht. Wenn das Ergebnis der Zeitersparnis damit endet, dass, wie in diesem Fall ChatGPT erfindet Gerichtsurteile – US-Anwalt fällt darauf herein | heise online am Ende der Berater selbst in ein Verfahren gerät, dann ist der Einsatz von KI weder die Zeit noch die wirtschaftlichen Ressourcen Wert. Vielleicht klang mein ursprünglicher Beitrag zu pessimistisch. Ich bin für jede Arbeitserleichterung dankbar und nutze diese gerne. Hier können die auf LLM basierenden KI tatsächlich hilfreich werden. Der mit ChatGTP herbeigeredete Hype sollte jedoch kritisch begleitet werden und Aussagen, nach denen KI-Systeme dem Menschen bereits heute überlegen sind, noch kritischer hinterfragt werden.
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