Meines Erachtens läuft bei Ihnen bisher schon einiges falsch, wenn die Verbuchung und der Beleg, ob in Papierform oder digital, nichts miteinander zu tun haben. Wenn der Beleg nicht vorliegt, kann man nicht richtig buchen, da man am Zahlungsempfänger nicht zwingend erkennen kann, was bezahlt wurde, von den gesetzlichen Vorschriften mal abgesehen, die Sie nicht weiter zu interessieren scheinen. Ich erlebe täglich in den Buchführungen, dass eine Zahlung an Shell nicht zwingend eine Tankung als Grundlage hat bzw. nicht nur. Schnell noch Zigaretten oder ein Eis gekauft, welches ausversehen auf dem Beleg gelandet ist, selbst im Baumarkt bekommt man inzwischen Lebensmittel. Oder die Lieferant, der sonst nur Waren liefert. Wenn Sie sich eh die Zeit bis zur USt-VA lassen, um den Beleg zu besorgen, können Sie die Buchungen auch so lange offen lassen und dann richtig buchen. Die noch offenen Buchungen lassen sich schnell filtern.
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