Ich lese immer wieder Beiträge, die in die Richtung gehen, dass die OCR-Erkennung (und teilweise auch KI) in Zukunft überflüssig wird, weil durch die E-Rechnung alle relevanten Daten für die Buchführung ausgelesen werden können. Nach dem Motto: Die E-Rechnung ist das Allheilmittel! Dabei schwirren mir immer wieder einige Ausnahmen bei den E-Rechnungen durch den Kopf. Rechnung bis 250,00 € Bei dem Punkt kommt als erstes der Gedanke, dass es weiterhin Kassenbons geben wird. Aber sind es wirklich nur die Kassenbons, bei denen die Option eine sonstige Rechnung auszustellen, weil der Rechnungsbetrag unter 250,00 € liegt, gezogen wird? Ich kann mir gut vorstellen, dass mit der Buchführung ab 2027/2028 nicht nur Kassenbons, sondern auch Rechnungen, die keine E-Rechnungen sind, reinflattern. Kleinunternehmer und ust-freie Rechnungen Auch bei dieser Ausnahme gibt es doch einige Beispiele, bei denen keine E-Rechnung ausgestellt wird. Und wenn ich daran denke, wie oft keine Rechnungsnummer bei Versicherungen vorgeschlagen wird, weil auf der Rechnung nicht Rechnungsnummer, sondern Versicherungsnummer steht, dann lässt sich die Buchführung auch in Zukunft mit der aktuellen OCR-Erkennung von DATEV nicht automatisieren. ME wäre es ein Trugschluss zu sagen, dass wir in Zukunft keine OCR-Erkennung mehr benötigen, weil ja durch die E-Rechnung alles besser wird. Wenn wir uns bei der Erstellung von Buchführungen in Zukunft nur noch um die komplexen Sachverhalte kümmern sollen, weil die "Standardfälle" komplett automatisch durchlaufen, muss noch einiges in der DATEV-Welt passieren. Dieser Beitrag wurde zu DATEV Unternehmen online verschoben durch DATEV.
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