Ich verstehe was Sie meinen, auch das mit dem GewStG ist klar, war nur als etwas ketzerisches Beispiel dem hinzugefügt. Meiner Meinung nach könnte das stimmen, dass man gar nicht erst in die Verbundvorschrift reinkommt. Um das Beispiel mit dem nur einmal heiraten aufzugreifen: Wenn klar ist, dass man nur einmal heiraten kann, dann schreibe ich anschließend doch nicht noch zusätzlich: "Auch kann man nur einmal heiraten, sofern XY vorliegt." So eine Aussage tätige ich doch nur, wenn es auch möglich wäre zweimal zu heiraten. Nämlich dann, wenn XY nicht vorliegt. (wobei hier natürlich das "Auch" einen anderen kausalen Zusammenhang in den FAQ hat. Da geht es ja erst um Konzerne, Mutter-/Tochtergesellschaften. Das "Auch" ist dann von Einzelunternehmen auf Konzerne etc. zu beziehen) Rein logisch betrachtet ist es klar ein Antrag, nur dann belasse ich es bei der Definition von Unternehmen am Beginn der FAQ, und gehe beim Punkt verbundene Unternehmen auf jene ein, bei denen eine zusätzliche Erläuterung Sinn macht. Und nicht auf mehrere Einzelunternehmen einer einzelnen natürlichen Person.
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