Vielen Dank an den DATEV-Support, dies war ein Fall, bei dem die Lösung im Nachhinein offensichtlich ist. Das Problem war, dass der Anhang als eigene Anlage dadurch definiert wurde, dass die Beschriftung bei der Überschrift "Anhang" eingefügt wurde, richtig wäre aber die gestrichelte Linie darüber gewesen, die den neuen Abschnitt kennzeichnet. Dadurch, dass stattdessen bei der Überschrift darunter die Beschriftung zur Einrichtung der Anlage gesetzt wurde, ist der Anlagenspiegel vom Programm als gleichberechtigter (Unter-) Abschnitt wahrgenommen worden und gehörte nicht mehr zu der bisherigen Anlage. Wird die Beschriftung stattdessen auf die gestrichelte Linie zum Abschnittswechsel gesetzt, ist dem Programm klar, dass der Unterabschnitt Anlagenspiegel (siehe Navigationsleiste) noch zu dem Abschnitt Anhang gehört. Im Nachhinein eine nachvollziehbare Programmlogik, der Unterschied war bisher einfach nicht relevant und wurde daher nicht bemerkt. Mit freundlichen Grüßen, Florian Mayer
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