Hallo, der Sachverhalt ist wie folgt: Ich habe einen Arbeitgeber, der ausschließlich Stundenlöhner beschäftigt. In allen Arbeitsverträgen steht, dass der Lohn zum 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig ist. Die Arbeitnehmer haben sich aber beschwert, dass die Miete am 1. zu zahlen ist und Sie kein Geld haben. Dann hat der Chef beschlossen jedem pauschal am 1. einen Abschlag zu zahlen und den Rest am 15. Er hat mir eine Liste rein gegeben, welche Arbeitnehmer wieviel Abschlag bekommen sollen und mich gebeten die Überweisungen in Bank online zur Verfügung zustellen. Der AN A soll also jeden Monat zum ersten für den aktuellen Monat einen Abschlag i.H.v. 2000 EUR bekommen. Wir erstellen dann bis zum 10. die Abrechnung und er überweist bis zum 15. den Restbetrag. So war der Plan,... Das Bedeutet, dass ich mit dem Lohn jetzt eine Überweisung auf den 01.01.2021 (bzw. den ersten Werktag) für den Vorschuss 2021/1 bereitstellen müsste i.H.v. 2000 EUR
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