Hallo Prabhjot, danke für Deine Hinweise. Ich habe jetzt auch ein bisschen weiter recherchiert. Ich meine Folgendes verstanden zu haben. 1. Die Erkennung der Rechnungsnummer auf dem Beleg ist zwingende Voraussetzung für die Zuordnung. (warum eigentlich so starr?) 2. Die Erkennung der Rechnungsnummer im Verwendungszweck (VWZ) ist zwingend notwendig. Das heißt aber die Rechnungsnummer muss isoliert (also nicht in einer anderen Zeichenfolge enthalten) im VWZ vorhanden sein. (Warum so starr?) Das klappt in folgenden Fällen nicht (nur als Beispiele, alles Einzugsermächtigung: DATEV- Rechnung: hinter der Rechnungsnummer steht ohne Trennung das Rechnungsdatum im VWZ Amazon-Rechnung: Im VWZ steht die Bestellnummer, aber nicht die Rechnungsnummer Pitney - Bowes: vor der Rechnungsnummer steht noch eine Null im VWZ Mich ärgert das total, dass die DATEV uns seit Jahren hochtrabend Dinge über KI erzählt, aber diese trivialen und alltäglichen Dinge nicht für uns umsetzt. Wenn ich als Mensch erkenne, dass die Abbuchung zur Rechnung passt, sollte es doch DUO auch schaffen? Es ist doch ganz einfach: Wenn zB 25,41 am 3.1. abgebucht werden von Firma Müller und eine Rechnung von 25,41 von Müller +- 10 Tage vorliegt, dann passt das zusammen. Ich freue mich auf feedback. Liebe Grüße Julian
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